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10.09.2007 - Qualzucht in Koblenz

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: flugpate.com [mailto:info@flugpate.com]
Gesendet: Montag, 10. September 2007 17:33

Betreff: protestieren!!! Beschlagnahmte Tiere in Koblenz

Von Cornelia Baumsteiger, WDR

Diane Weiss, Tierpsychologin im Tierheim Koblenz, hat mit anderen
Mitarbeitern wochenlang Tiere versorgt, die bei einer Züchterin
sichergestellt worden waren. Insgesamt 41 Rassekatzen hatte das Ordnungsamt im Haus der Züchterin gefunden. Die Tiere waren in Holzkäfige gesperrt, schlecht ernährt, ungepflegt, voller Flöhe und teils krank aufgefunden worden.

Bei Kontrollen hatte die Züchterin behauptet, die Katzenzucht aufgegeben zu haben. Offiziell betrieb sie eine Papillon-Zucht. 54 Rassehunde lebten im Haus und konnten frei herumlaufen. Auch sie wurden der Züchterin weggenommen. Den größten Teil der Vierbeiner übernahm das Tierheim Koblenz.

Vor allem die Katzen benötigten eine medizinische Behandlung wegen Ohrenentzündungen, Unterernährung, Katzenschnupfen und chronischer Entzündungen. Dazu hatten sich einige Katzen mit FIP (Coronavirus) infiziert. Zwei starben nach ihrer Beschlagnahmung, eine Katze musste eingeschläfert werden.

Aufgrund der Haltung in engen Käfigen litten einige von ihnen unter
motorischen Störungen: Sie hielten den Kopf schief, liefen nur rückwärts oder im Kreis und duckten sich panisch auf den Boden. Keine der Katzen war mit Menschenkontakt vertraut – streichelnde Hände versetzten sie in Panik.

Den Hunden ging es zwar besser, aber auch sie waren völlig verfloht und zeigten ein stark gestörtes Sozialverhalten. Die einen waren aggressiv, andere hatten sich bereits aufgegeben und wurden unterdrückt.

Sie brauchten Wochen täglicher Fürsorge, um sich ohne Angst anfassen zu lassen.

Neue Chance für die Tiere?

Tierheimmitarbeiterin mit zwei Papillons; Rechte WDR (TV-Bild)Die
Tierheimmitarbeiter waren über jeden kleinen Erfolg ihres Engagements froh:

Die Tiere wurden zutraulicher und ihr Zustand besserte sich. Bald sollten alle in ein gutes Zuhause vermittelt werden. Doch das Koblenzer Ordnungsamt entschied, dass die Züchterin das Recht bekommen solle, ihre Tiere gewinnbringend zu verkaufen. Das war der Anfang einer aufreibenden Auseinandersetzung zwischen den Eigentumsrechten der Besitzerin und den Tierschutzinteressen der Koblenzer Tierschützer.

Verfügung des Ordnungsamts

Der Amtsleiter verfügte, dass die Züchterin innerhalb einer Frist von 14 Tagen für jedes ihrer Tiere einen Käufer oder einen Pflegeplatz suchen dürfe. Dazu könne sie, auch gegen den Willen der Tierheimleitung, das Tierheim betreten. Zwar dürfe sie nicht mehr züchten, aber an Züchter verkaufen – auch die kranken und tragenden Tiere. Alle Kaufinteressenten müssten dem Ordnungsamt gemeldet werden, das nach genauer Prüfung dem Verkauf zustimmt oder ihn ablehnt.

Tiere, die nach den zwei Wochen noch im Heim verblieben, würde das Ordnungsamt veräußern. Der Erlös stehe in jedem Fall der Züchterin zu, abzüglich der entstandenen Kosten. Sie selbst könne
einige Hunde wieder in ihre Obhut zurücknehmen.

Die Tierschützer waren außer sich, dass die Frau weiter über die Hunde und Katzen verfügen durfte. Ordnungsamtsleiter Reiner Klug hat Verständnis fü die Wut. Er war selber dabei, als die Tiere befreit wurden.

Tiere bleiben juristisch eine Sache

„Die Tierschützer dürfen Emotionen haben, ich nicht.“

Seine Entscheidung habe nichts mit der Missachtung des Leids der Tiere oder gar Willkür zu tun.

Er sei als Beamter der Gesetzeslage verpflichtet.Tiere sind insofern eine Sache, als man an ihnen Eigentum erwirbt.

Ungeachtet der schlechten Haltung bleibe die Züchterin Eigentümerin der Hunde und Katzen und behalte die Verfügungsgewalt über sie, allerdings eingeschränkt, denn weiterzüchten und eine unbegrenzte Zahl halten darf sie nicht mehr.

Da die Rassetiere einen erheblichen Wert haben, müsse der Besitzerin aber zugestanden werden, sie gewinnbringend zu veräußern.

Eine Kastration der Tiere, wie die Tierschützer sich wünschen, sei deshalb eine „Beschädigung“ des Eigentums.

Für ein kastriertes Tier zahlt kein Züchter einen guten Preis.Um zu verhindern, dass die Vierbeiner wieder in ähnlich schlimme Verhältnisse kommen, werden die neuen Besitzer kontrolliert.

So soll auch Scheinkäufen vorgebeugt werden. Erlaube die Behörde der Züchterin nicht, ihr Eigentum zu verkaufen, sei damit zu rechnen, dass sie erfolgreich hohe Schadensersatzansprüche an die Stadt Koblenz stelle.

Natürlich haben die Tierschützer begrüßt, dass der Amtsleiter persönlich in das Tierheim kam um seine Position und die juristischen Zwänge dahinter zu erklären.

Sie konnten ihn überzeugen, alle Tiere vor der Abgabe chippen zulassen. Damit wird die Kontrolle über ihren Verbleib leichter.Trotzdem blieb die behördliche Entscheidung für die Tierheimmitarbeiter inakzeptabel.

Fazit

Ob Kontrollen Käufe durch Strohmänner oder die Veräußerung an andere rücksichtslose Züchter verhindern können, ist fraglich.

Aber das Eigentumsrecht an der Ware Tier halten Juristen für vorrangig – auch, um die Steuerzahler vor Schadensersatzansprüchen zu schützen.

Dass trotz offensichtlich tierquälerischer Haltung ein Eigentumsrecht fortbesteht, macht in den Augen der Tierschützer deutlich, wie schlecht es tatsächlich um das Tierschutzgesetz steht.

Happy End?

Der zuständige Kreisveterinär schaltete sich im letzten Moment ein. Als die Tierschützer überlegten, wie sie die Herausgabe der Katzen doch noch verhindern konnten, kamen Tierärzte und überprüften den Zustand der Katzen und entschieden, dass sie nicht transportfähig seien.

Gerade mit dem Coronavirus infizierte Tiere sind durch jegliche Art von Stress gefährdet. Auch chronischer Katzenschnupfen kann wieder ausbrechen.

Katze im Koblenzer Tierheim; Rechte WDR (TV-Bild)Alle Katzen im Koblenzer Tierheim bleiben so in der Obhut des Ordnungsamts. Es wird dauern, um festzulegen, unter welchen Bedingungen sie vermittelt werden können.

Außerdem ordnete der Veterinär Kastrationen an. Er will verhindern, dass durch erneutes Züchten das gefährliche Coronavirus (FIP) weitergegeben wird.

Selbst wenn später ein Gerichtsurteil seine Entscheidung als nicht korrekt bewerten sollte, hat er so die Chancen der Tiere verbessert, bei Menschen ein Zuhause zu finden, die keinerlei Zuchtambitionen haben.

Zu Ende ist die Geschichte noch nicht. Aber einige der Sorgen wegen der beschlagnahmten Katzen sind die Tierschützer vorerst einmal los.

http://www.wdr.de/tv/service/tiere/inhalt/20070909/b_3.phtml