Tierschutzgesetz

Artgemäße Tierhaltung

Wie mittlerweile allen bekannt sein dürfte, soll noch in diesem Jahr der Leinenzwang eingeführt werden. Das heißt, Hundehalter dürfen ihre Hunde in Zukunft nur noch auf ungenügenden und ungeeigneten Hundeauslaufflächen ohne Leine laufen lassen. Dies widerspricht nicht nur unserer Auffassung von artgerechter Hundehaltung, auch das Tierschutzgesetz gibt uns Recht.

§ 2 Artgemäße Tierhaltung

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wir wollen hier deutlich machen, dass der Leinenzwang auch gesetzlich nicht vertretbar ist. Der Hund hat nicht die Möglichkeit für seine gesetzlich vorgeschriebenen Rechte einzustehen, das kann nur der Halter tun!