Fundtiere

Ein Fundtier ist ein Haustier, das sich verlaufen hat oder ausgesetzt wurde, und dann von jemandem gefunden wird, also z.B. ein herrenloser Hund. Für Fundtiere zuständig sind die Städte und Gemeinden. Die zuständige Behörde ist das Ordnungsamt.

Jeder Finder hat die Pflicht, den Fund beim Ordnungsamt anzuzeigen. Zu diesem Zweck reicht es üblicherweise, das Fundtier bei einem der örtlichen Tierschutzvereine/Tierheime abzugeben. Dort werden die Personalien des Finders aufgenommen und an das Ordnungsamt weitergegeben. Damit ist die Anzeigepflicht erfüllt und das Tier erstmal in Sicherheit.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Tier eine "Fundsache". Hier gilt nach Paragraph 973, dass der Finder erst mit Ablauf von sechs Monaten nach der Fundanzeige neuer Eigentümer des Tieres werden kann.

In der Praxis übernehmen die Tierschutzvereine im Auftrag der Kommune die "Verwahrung" der Tiere und versuchen – sollte niemand das gefundene Tier vermissen - baldmöglichst zu vermitteln. Unter Vorbehalt des Eigentumsrechts. Für die Verwahrung des Tieres bekommen sie im Gegenzug eine Kostenerstattung (in Hamburg nur die Süderstraße). Die Kommunen übernehmen diese nur für die Dauer einer vereinbarten Frist. Jede Kommune legt hier die Frist mit ihrem Tierschutzverein individuell fest.

Ein Tierhalter, der sein Tier vermisst, wird sich umgehend bei den örtlichen Tierheimen und Tierschutz-vereinen melden und nach seinem Tier suchen. Sollte sich der alte Eigentümer erst nach längerer Zeit melden, muss er eine gute Begründung haben, wenn das Tier bereits vor Wochen gefunden wurde und er nichts unternommen hat.

Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen jemand sich offensichtlich nicht gut um ein Tier gekümmert hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass er es tatsächlich zurückholt, ist nur sehr gering – denn er muss für alle bis dahin entstandenen Kosten aufkommen: Transport, Unterkunft, Futter und Tierarztkosten. Da kommen leicht ein paar hundert Euro oder mehr zusammen! Dieser Betrag erspart so manchem vernachlässigten Fundtier die Rückkehr zum alten Eigentümer.