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12.11.2007 - Tierschutzgesetz

12.11.2007, MOPO
Das Tierschutz-Gesetz
Auch Tierärzte dürfen nur kranke Hunde und Katzen einschläfern

SANDRA SCHÄFER

- Darf ich mit meinem Haustier machen, was ich will? Nein. Es ist tabu, ein Tier zu töten, auch wenn es einem gehört. Das geht nur mit einem "vernünftigen Grund".

Und ein Umzug, Geldnöte, eine leichte Behinderung oder das Alter des Tieres reichen dafür nicht. Auch Tierquälerei ist verboten. Als vernünftiger Grund gilt etwa eine unheilbare Krankheit oder dass die Behandlung eines kranken Tieres nicht anschlägt.

- Welche Strafen drohen einem Tierhalter, der etwa seinen Hund oder seine Katze totgeschlagen hat? In diesem Falle greift das Tierschutzgesetz. Es sieht in schwersten Fällen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Häufiger sind Geldstrafen.

- Wie hoch ist Tierschutz in Deutschland angesiedelt? Hoch. Der Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz verankert. Muslimische Metzger etwa brauchen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ein Tier schächten wollen. Denn eigentlich gilt, dass ein Tier nur unter Vermeidung von Schmerzen (Betäubung) getötet werden darf.

- Dürfen Tierärzte auf Verlangen des Halters Tiere töten? Nein. Auch für sie gilt das Gesetz. Die Realität zeigt aber, dass in der Landwirtschaft und bei der Pferdehaltung - wo es um viel Geld geht - darüber hinweggesehen wird. Tierärzte wollen ihre Kunden nicht verlieren. Und sonst besteht auch die Gefahr, dass der Halter das Tier selbst (unsachgemäß) tötet.