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Detailregelungen zur Hundehaltung - Überblick

Detailregelungen (Stand: 22.03.06) zum Hamburger Hundegesetz, das am 01.04.06 in Kraft tritt. ACHTUNG: Es gibt Übergangsregelungen, so dass bestimmte Inhalte erst ab 01.01.07 wirksam werden!

Informationen für alle HundehalterInnen

Anleinpflichten und Mitnahmeverbote

Durchführungsverordnung

Der Senat hat auf seiner jüngsten Sitzung Regelungen zu Verfahren, Zuständigkeiten und Gebühren rund um das Hundegesetz beschlossen. Das von der Bürgerschaft im Januar verabschiedete Hundegesetz tritt am 1. April in Kraft. Wesentliche Pflichten sind für Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Hund halten, aufgrund von Übergangsfristen jedoch erst bis zum 31. Dezember 2006 zu erfüllen. Dazu zählen vor allem die Chippflicht, die Haftpflichtversicherungspflicht und die Anmeldung. Wer sich hingegen jetzt einen Hund neu anschafft, muss diesen Verpflichtungen unverzüglich nachkommen.

Die neue Hunde-Hotline für Hamburg

Tel. 428 28 0

Montag - Donnerstag 8:00-16:00 Uhr

Freitag 8:00-14:00 Uhr

Die wichtigsten Gebührensätze im Überblick

  • Anmeldung 20 €
  • Anmeldung über HamburgGateway und reduzierte Gebühr 10€
  • Änderungsmeldung 6€
  • Änderungsmeldung über HamburgGateway und reduzierte Gebühr 3€
  • Befreiung von der Anleinpflicht 18€
  • Befreiung von der Anleinpflicht über den Sachverständigen im Rahmen der Gehorsamsprüfung 9€. Dabei Familien: unabhängig von der Anzahl der Personen 18€

Pressemeldung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 05.05.06:

Pressemeldung 05.05.06

Pressemeldung der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit vom 22.03.06:

Pressemeldung 22.03.06

Pressemeldung der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit vom 19.01.06

Pressemeldung 19.01.06