23.06.2008, Abendblatt
Die wichtigsten Fragen zum Hundegesetz
Mehr als zwei Jahre nach der Einführung des Hundegesetzes (1. April 2006) herrscht immer noch Verwirrung über seine Inhalte. Das Abendblatt erklärt die wichtigsten Punkte.
Die wichtigsten Fragen zum Hundegesetz
Mehr als zwei Jahre nach der Einführung des Hundegesetzes (1. April 2006) herrscht immer noch Verwirrung über seine Inhalte. Das Abendblatt erklärt die wichtigsten Punkte.
So kam es zum Hundegesetz:
Am 26. Juni 2000 töteten zwei Pitbulls den sechsjährigen Volkan auf einem Schulhof inWilhelmsburg. Auf die öffentliche Debatte folgte die schärfste Hundeverordnung Deutschlands: das "Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden".
Das beinhaltet das Hundegesetz:
Wichtige Punkte sind das Verbot gefährlicher Hunde, die Anleinpflicht (seit 1. Januar 2007), die Kotbeseitigungspflicht und das Hundemelderegister.
Beim Leinenzwang dominieren die Ausnahmen: In 106 Hundeauslaufzonen in Parks dürfen alle Hunde frei laufen - bis auf die als gefährlich eingestuften Tiere. Zudem dürfen Hunde, die eine Gehorsamkeitsprüfung ("Führerschein") abgelegt haben, auf Straßen sowie in Freilaufzonen in ausgewiesenen Grünflächen unangeleint laufen.
So wird entschieden, in welchen Parks Hunde erlaubt sind:
Die Anzahl der Auslaufzonen (für alle Hunde) und der Freilaufzonen (für geprüfte Hunde) ist in den Bezirken unterschiedlich, weil die Kommunalpolitiker darüber individuell entscheiden. Die Vorschläge zur Parkfreigabe kommen aus dem Fachamt "Management des öffentlichen Raums" oder von einzelnen Politikern. Ein Ausschuss in der Bezirksversammlung fasst als "Experten vor Ort" den Beschluss.
So viele Parks sind für alle Hunde freigegeben:
Laut der "Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen" müssen die Bezirke so viele Auslaufzonen einrichten, dass Hundehalter diese im Umkreis von zwei Kilometern erreichen. Davon darf abgewichen werden, "wenn die örtlichen Gegebenheiten eine derartige Einrichtung nicht zulassen".
Auch die Größe der Flächen ist abhängig von lokalen Kriterien (Nutzung des Parks, Größe, Lage, Beschaffenheit). So variiert die Zahl der Auslaufzonen: 22 gibt es in Altona, 19 in Bergedorf, 11 in Eimsbüttel, 7 in Harburg, 9 in Mitte und je 19 in Nord und Wandsbek. Problem: Teilweise zeigen die Schilder nicht klar, welche Fläche gemeint ist, oder fehlen.
So viele Parks sind für geprüfte Hunde freigegeben:
Im liberalen Wandsbek und Harburg dürfen Hunde mit Gehorsamkeitsprüfung in allen Grünanlagen unangeleint laufen. "Das war eine pragmatische Entscheidung, weil wir keinen Schilderwald produzieren wollten", so Sonja Fessel vom Bezirksamt Wandsbek, das mit rund 3700 geprüften Hunden die meisten Führerscheine ausgegeben hat.
Die Bezirke mit kleineren Grünflächen haben einzelne Flächen für geprüfte Hunde freigegeben: 12 in Altona, vier in Bergedorf, 69 in Eimsbüttel und 15 in Mitte. "Das hat nichts mit Vorlieben oder Abneigungen gegen Hunde zu tun", sagt Sorina Weiland vom Bezirksamt Mitte.
"Unsere Flächen sind begrenzt." Der Bezirk Nord hat sich für eine Zwischenlösung entschieden: Nur in den Stadtteilen Langenhorn, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Alsterdorf, Eppendorf und Winterhude sind alle Grünanlagen für geprüfte Hunde freigegeben.
So viele Hunde haben den Gehorsamkeitstest absolviert:
Knapp 18 000 Hunde (also fast die Hälfte aller 41 000 Hunde in Hamburg) haben die Prüfung abgelegt. Der Führerschein bezieht sich auf den Halter: Herrchen und Frauchen müssen beide den Test mit ihrem Hund machen.
So viele Verstöße gab es:
Seit Januar 2007 wurden vom bezirklichen Ordnungsdienst (BOD, drei bis 13 Mitarbeiter pro Bezirk) monatlich bis zu 40 Ordnungswidrigkeiten im jeweiligen Bezirk gezählt. Der BOD achtet bei seinen Kontrollgängen auch auf Hunde. vlkf
copyright © 2004 www.leinenlos.org Donnerstag, 20.November 2008