12.03.2008, stern.de
Coesfeld
Bewährung für Rekruten-Schleifer
Über 160 Bundeswehr-Rekruten sollen im Rahmen einer Übung von ihren Ausbildern misshandelt worden sein. Die Angeklagten haben sich dagegen darauf berufen, eine realitätsnahe Übung durchgeführt zu haben.
Nun hat das Landgericht Münster über die Soldaten geurteilt.
Mit Bewährungsstrafen für fünf Angeklagte ist der Prozess um die Misshandlung von Bundeswehrrekruten in einer Coesfelder Kaserne zu Ende gegangen.
Gegen einen weiteren Beschuldigten verhängte das Landgericht Münster eine Geldstrafe, drei angeklagte Ausbilder wurden freigesprochen, ein Verfahren wurde eingestellt.
Den Männern war vorgeworfen worden, bei vier simulierten Geiselnahmen im Sommer 2004 insgesamt 163 Rekruten gequält und gedemütigt zu haben.
Die jungen Soldaten sollen mit Stromstößen, Schlägen und Fußtritten misshandelt worden sein.
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Konkret verhängte das Gericht Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten gegen zwei Hauptfeldwebel und einen Oberfeldwebel.
Zwei weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen von einem Jahr und vier Monaten sowie zehn Monaten verurteilt.
Der Kompaniechef kam mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Euro davon.
Die Anklage gegen die Männer lautete bei unterschiedlicher Beteiligung auf Körperverletzung, Misshandlung und entwürdigende Behandlung.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren auf Bewährung gefordert sowie für einen Ausbilder eine Geldstrafe gefordert.
Wehrbeauftragter bestürzt
Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Reinhold Robbe, forderte Wehrdienstleistende aus Anlass des Urteils zu einer aktiven Wahrnehmung ihrer Rechte auf.
Jeder Rekrut müsse wissen, dass er seine Grundrechte nicht an der Garderobe ablege, wenn er in die Kaserne einziehe, sagte er im RBB-Inforadio.
Besonders bestürzt hat Robbe eigenen Angaben zufolge, dass die Vorfälle um die Rekruten-Misshandlungen nur durch einen Zufall ans Tageslicht gekommen sind.
Keiner der betroffenen 163 Rekruten habe sich an den Wehrbeauftragten oder unmittelbar vorgesetzten Disziplinarbeauftragten gewandt.
"Das gibt mir am meisten zu denken", erklärte Robbe.
Der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Oberst Bernhard Gertz, sieht auch nach dem Abschluss im Misshandlungsprozess gegen Ausbilder der Bundeswehr noch Aufklärungsbedarf.
Mit dem Ende des Strafverfahrens sei das Thema für die Bundeswehr noch nicht abschließend aufgearbeitet, sagte er im Nachrichtensender N24. Im Disziplinarverfahren müsse nun untersucht werden, "ob Vorgesetzte gegen ihre Pflichten verstoßen haben, indem sie zum Beispiel den Respekt vor der Würde des Menschen haben vermissen lassen".
Rekruten sprechen von Ausbildungs-"Highlight"
Unabhängig vom subjektiven Empfinden mancher Rekruten, die die simulierten Geiselnahmen als "Highlight" ihrer Ausbildung bezeichnet haben, sieht Gertz in den Vorfällen klare Pflichtverletzungen der Vorgesetzten:
"Es ist ein Grundsatz seit Bestehen der Bundeswehr, dass ein Vorgesetzter zunächst mal seine Soldaten nicht mal anfassen darf, geschweige denn Stromstöße verpassen, ihnen Wasser einflößen darf, oder anderes mehr."
AP
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