23.12.2007 - Knut Mellenthin: HTV-Mitgliedschaft erneut beantragen

23.12.2007, Knut Mellenthin
Nach dem mutmaßlichen Rücktritt von Herrn P. und der Ernennung einer geschäftsführenden Vorsitzenden aus den Reihen des alten Vorstands bietet sich an, die abgelehnten Aufnahmeanträge jetzt erneut zu stellen.

Schon aus dem Grund, mit den Reaktionen oder Nicht-Reaktionen ggfalls politisch zu arbeiten. Für die geschäftsführende Vorsitzende ist das ein Test, ob sie weiterhin sklavisch ihrem zurückgetretenen Despoten folgen will.

Ich werde den geschäftsführenden Vorstand auffordern, meinen am 14.12.2000 beschlossenen Ausschluss aus dem HTV wegen formaler Statutenwidrigkeit und sachlicher Nicht-Berechtigung aufzuheben und meine Mitgliedschaft vor der Mitgliederversammlung am 12.
Januar wiederherzustellen.

Ihnen allen ein gutes Jahr 2008

Knut Mellenthin

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An den Vorstand des HTV
Postfach 26 14 54
20504 Hamburg

Hamburg, 12. Januar 2001

Betr. Rücknahme meines Ausschlusses aus dem HTV

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit protestiere ich gegen meinen satzungswidrigen und undemokratischen Ausschluss aus dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V., den sie lt. Mitteilung von Herrn RA Reclam am 14.12.2000 beschlossen haben.

Ich fordere Sie auf, mir bis zum 13. Februar 2001 schriftlich mitzuteilen, dass Sie meinen Ausschluss aufgehoben haben. Eine besondere Entschuldigung für Ihr Vorgehen erwarte ich nicht von Ihnen. Doch würde ich sie auch nicht zurückweisen.

I. Der Ausschluss ist satzungswidrig erfolgt. Ich verweise diesbezüglich auf meine Briefe vom 11.12.2000 und 13.12.2000.

1) Sie haben satzungswidrig das Ergebnis des Ausschlussverfahrens

a) schon vor der in § 8, (2) unserer Satzung zwingend vorgeschriebenen Anhörung beschlossen,
b) öffentlich verkündet, und
c) durch meinen Ausschluss von der Mitgliederversammlung am 18.11.2000 in der Sache vorweg genommen.

Dass unserer Satzung zufolge dem Ausschluss eine Anhörung vorausgehen muss, setze ich als unstrittig voraus. Sie haben mir am 17.11.2000 mitgeteilt, dass gegen mich ein Ausschlussverfahren eingeleitet wurde und dass mir am 14.12.2000 Gelegenheit zur Anhörung gegeben werde. Am 18.11.2000 wurde mir aber durch Herrn Reclam und die als Türhüter eingesetzten Tierpfleger aus der Süderstraße der Zutritt zum Versammlungsraum der Mitgliederversammlung im CCH verwehrt.

Diese Maßnahme war satzungswidrig, denn § 11, (2) sagt aus: „Die Mitglieder sind insbesondere berechtigt, bei den Verhandlungen, Beschlüssen und Wahlen der Mitgliederversammlung mitzuwirken; § 8 Abs. 2 Satz 3 bleibt unberührt.“ – Unsere Satzung sieht an keiner Stelle eine Möglichkeit vor, einzelnen Mitgliedern die im § 11 genannten allgemeinen Rechte aller HTV-Mitglieder zu entziehen.
Freilich gelten die Mitgliederrechte selbstverständlich nicht für Ausgeschlossene. Hierauf bezieht sich der § 8, (2) unserer Satzung.

Er lautet: „Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen.

Der Beschluß ist dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Vom Zeitpunkt der Absendung des Briefes kann der Ausgeschlossene nicht mehr an einer Mitgliederversammlung teilnehmen.“ – Subjekt der Satzes ist eindeutig „der Ausgeschlossene“. § 8, Absatz 2 Satz 3 bietet also absolut keine Handhabe, Mitgliedern, gegen die lediglich ein Ausschlussverfahren eingeleitet wurde, in willkürlicher Vorwegnahme des erst nach der Anhörung zu entscheidenden Beschlusses die allen Mitgliedern zustehenden Rechte ganz oder teilweise zu entziehen. § 8, Absatz 2 Satz 3 beschäftigt sich ausschließlich mit der Frage, ab welchem Zeitpunkt ein Mitglied, dessen Ausschluss der Vorstand nach ordnungsgemäßer Anhörung beschlossen hat, tatsächlich wie ein Ausgeschlossener, also wie ein Nicht-Mitglied, zu behandeln ist.

Indem sie mich durch die Verweigerung der Teilnahme an der Mitgliederversammlung praktisch so behandelten, als wäre ich bereits ausgeschlossen, demonstrierten sie, dass sie nicht beabsichtigen, das Verfahren gegen mich satzungs- und ordnungsgemäß durchzuführen, sondern dass Sie Ihre Entscheidung gegen mich tatsächlich schon vor der Anhörung getroffen hatten.

Dies bestätigte Ihr Vorstandssprecher Wolfgang Poggendorf, indem er meine Aussperrung von der Mitgliederversammlung in der Hamburg-Welle des NDR am 20.11.2000 damit begründete, der Vorstand habe beschlossen, dass ich mich vereinsschädigend verhalten habe.

Diese Entscheidung darf aber unserem Statut zufolge erst nach und aufgrund der Anhörung erfolgen.

Freilich setzt die Einleitung eines Ausschlussverfahrens sozusagen einen „Anfangsverdacht“ hinsichtlich eines parteischädigenden Verhaltens voraus. Zweck der Anhörung ist aber gerade, dass das betroffene Mitglied Gelegenheit erhalten soll, sich gegen diesen Verdacht gegebenenfalls zu verteidigen und zu rechtfertigen.

Sie aber haben in jeder nur denkbaren Weise das von Ihnen gewollte und offensichtlich schon von vornherein beschlossene Ergebnis vorweggenommen und in Form der Aussperrung von der Mitgliederversammlung auch gleich im Vorgriff vollstreckt.

2) Unsere Satzung enthält keine weiteren Vorschriften über die Durchführung eines Ausschlussverfahrens. Insbesondere schreibt sie keine Minimalstandards vor, wie etwa, dass sowohl die Mitteilung über die Einleitung des Ausschlussverfahrens wie auch die Mitteilung über den Ausschlussbeschluss in angemessener, überprüfbarer Weise begründet sein muss.

Aus dem Fehlen solcher Vorschriften und Bestimmungen in der Satzung ergibt sich aber meines Erachtens keineswegs, dass der Vorstand bei Durchführung eines Ausschlussverfahrens nach Belieben wie in einem rechtsfreien Raum agieren kann.

Vielmehr ist daraus zu schließen, dass sinngemäß die in einer freiheitlich-demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft üblichen Verfahrensweisen Anwendung zu finden haben.

Demnach müssen alle Beschlüsse angemessen begründet sein und überprüfbar in Form von Protokollnotizen festgehalten werden.

Die Anhörung muss real, nicht nur formal stattfinden. Das heißt beispielsweise auch, dass der Vorstand sich mit den Argumenten des Betroffenen ernsthaft auseinandersetzen muss und nicht nur teilnahmslos ein lästiges Ritual absolviert, zu dem er zu seinem Leidwesen durch die Satzung verpflichtet ist.

Aus dem gesamten Briefwechsel ist nicht zu erkennen, dass Sie als HTV-Vorstand sich auch nur einmal mit der Problematik meines Ausschlusses auseinandergesetzt haben. Der gesamte Schriftverkehr mit mir, soweit überhaupt Inhalte erörtert wurden, erfolgte ausschließlich durch Ihre Rechtsanwälte.

Praktisch hat der Vorstand damit das ihm zustehende Recht bzw. auch die Pflicht, den Ausschluss eines Mitglieds zu erörtern, das Mitglied darüber ergebnisoffen anzuhören und schließlich eine begründete Entscheidung zu treffen, ganz weitgehend an die Rechtsanwälte abgetreten, die gleichzeitig mit dem HTV auch dessen Geschäftsführer, Herrn Wolfgang Poggendorf, vertreten.

Dass Sie in dieser Verfilzung von persönlichen und Vereins-Interessen kein Problem sehen, glaube ich Ihnen gerne, denn Ihnen scheint überhaupt das Unrechtsbewusstheit hinsichtlich Ihres Tuns zum Teil abhanden gekommen zu sein.

Aber erscheint es Ihnen nicht selbst merkwürdig, dass zwar die Mitteilung über die Einleitung des Ausschlussverfahrens gegen mich von Herrn Nahrstedt und Frau Weckel unterschrieben wurde, die Mitteilung über meinen Ausschluss aber nur von Herrn Reclam? Sind Vertretungsvorstand und Rechtsanwalt bereits beliebig austauschbar?

Das mag im formalen Sinn vielleicht allenfalls zulässig sein – obwohl ich dies bezweifle -, aber es widerspricht dem Geist unserer Satzung, die eine Auseinandersetzung des Vorstands mit dem betroffenen Mitglied vorschreibt.

Auf meine schriftlichen Stellungnahmen zu dem gegen mich geführten Ausschlussverfahren, die im gleichen Rang wie mündliche Stellungnahmen während der Anhörung stehen – vgl. dazu die von Herrn Nahrstedt und Frau Weckel unterschriebene Miteilung vom 16.11.2000 – ist der Vorstand mit keinem einzigen Wort eingegangen und hat sie nicht einmal selbst beantwortet.

Ich verweise insbesondere auf meinen Brief vom 24.10.2000, in dem ich mich mit der mir durch Ihre Anwälte erteilten sogenannten „Abmahnung“ auseinandersetzte, sowie meinen Brief vom 13.12.2000, in dem ich unmittelbar vor dem von Ihnen festgesetzten Anhörungstermin noch einmal meine Argumente zusammenfasste.

Auch Ihre Anwälte sind auf das, was ich zu dem gegen mich eingeleiteten Ausschlussverfahren vorgetragen habe, nur ganz am Rande eingegangen.

Insbesondere haben Sie und Ihre Anwälte vollständig die Darstellung meiner Bemühungen um eine vereinsinterne sachliche Diskussion – insbesondere in meinem Brief vom 24.10.2000 – ignoriert und noch nicht einmal deren sachliche Richtigkeit bestritten.

Ebenso haben Sie und Ihre Anwälte meine Ausführungen über eine politische Güterabwägung zwischen der Loyalität gegenüber dem Vorstand einerseits und gegenüber den allgemeinen Tierschutzinteressen andererseits in meinem Brief vom 13.12.2000 ignoriert.

Auch auf meine Vorwürfe, Ihr Geschäftsführer und Vorstandssprecher Wolfgang Poggendorf habe zum Nachteil ihm anvertrauter Tiere wissentlich und wiederholt öffentlich die Unwahrheit gesagt, sind Sie mit keinem Wort eingegangen, bestreiten also nicht einmal die sachliche Berechtigung meiner Vorwürfe.

II. Mein Ausschluss aus dem HTV ist auch undemokratisch, d.h. er widerspricht in eklatanter Weise allgemeinen Grundsätzen und Verfahrensweisen einer freiheitlich-demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft.

Herr Reclam teilte mir am 12.12.2000 mit: „Sie verkennen offenbar, daß es nicht darum geht, ob Ihre öffentlich verbreiteten Behauptungen wahr sind oder nicht, sondern allein darum, daß Sie als Mitglied des Vereines alles zu unterlassen haben, was dem Verein schaden kann.

Jedes Vereinsmitglied muß für sich selbst die Abwägung zwischen seinen Pflichten als Vereinsmitglied und seinen allgemeinen Rechten, und zwar auch den Grundrechten wie z.B. demjenigen der freien Meinungsäußerung, treffen, die – wie auch Ihr Fall wieder zeigt – durchaus miteinander kollidieren können.“

Herr Reclam stellt damit die angeblichen Vereinsinteressen – über deren Definition man durchaus anderer Meinung sein kann als er! – explizit sogar über die von unserer Verfassung garantierten Grundrechte, und zwar ganz generell. Dass das wohlverstandene Vereinsinteresse es erfordern kann, teilweise das Grundrecht der freien Meinungsäußerung bezüglich der Vereinsangelegenheiten nicht im vollen Ausmaß auszuüben, also nicht jede Meinungsverschiedenheit und auch nicht jede Information gleich an die Öffentlichkeit zu tragen, will ich Herrn Reclam gar nicht bestreiten.

Aber ich habe Ihnen ja in meinem Brief vom 24.10.2000 dargelegt, dass ich, gemeinsam mit meiner Frau Eileen Heerdegen, mehr als ein Jahr lang versucht habe, die Meinungsverschiedenheiten mit Herrn Poggendorf persönlich, vertraulich und sachlich zu klären, schließlich aber die absolute Aussichtslosigkeit dieser Bemühungen erkennen musste.

In einem solchen Fall bedarf es der Abwägung zwischen der Loyalität gegenüber den Vereinsinteressen – die selbstverständlich nicht mit bedingungsloser Loyalität gegenüber dem Vorstand gleichzusetzen ist – auf der einen Seite, und den übergeordneten Interessen des Tierschutzes auf der anderen Seite.

Diese Abwägung haben Sie aber überhaupt nicht nachvollziehbar und begründet vorgenommen. Wenn ich dem Vorstandssprecher und Geschäftsführer eines der größten örtlichen Tierschutzvereine in Deutschland vorwerfe:

- dass er eine ganze Rasse oder Gattung von Hunden mit nachweislich unwahren, unwissenschaftlichen Behauptungen verteufelt;
- dass er in der Öffentlichkeit wiederholt die Unwahrheit gesagt hat, so zum Beispiel hinsichtlich der Zahl der im Tierheim Süderstraße aufgenommenen Pitbulls und auch hinsichtlich des Umfangs von Beißzwischenfällen im Tierheim, um die Lage im Tierheim zum Schaden der sogenannten Kampfhunde zu dramatisieren – dann werden Sie letzten Endes auch durch meinen Ausschluss aus dem HTV nicht umhin kommen, zu diesen Vorwürfen in qualifizierter Weise Stellung zu nehmen.

Sie meinen einerseits, meine Vorwürfe würden ein so schlechtes Licht auf unseren Verein werfen, dass dadurch eine ernste Schädigung der Vereinsinteressen zu befürchten sei. Damit und nur damit begründen Sie ja meinen Ausschluss aus dem Verein.

Sie scheinen aber andererseits nicht das geringste Interesse zu haben, diese angeblich vereinsschädigenden Vorwürfe endlich aufklären.

Also sie entweder nach sachlicher Prüfung als unbegründet und falsch zurückzuweisen, oder aber sie als im Wesentlichen richtig anzuerkennen und dann gewisse Konsequenzen zu ziehen. Fällt Ihnen denn dieser Widerspruch nicht selbst auf?

Wie lange wollen Sie den Vorwurf einfach unwidersprochen im Raum stehen lassen, Ihr Geschäftsführer und Vorstandssprecher habe zum Nachteil ihm anvertrauter Tiere wiederholt die Unwahrheit gesagt?

Zwar haben Sie mir mit Schreiben vom 21.11.2000 mitgeteilt, Herr Poggendorf gebe mit seinen Äußerungen „die grundsätzliche Politik des Vorstands wieder“.

Das mag so sein, obwohl meinem Eindruck nach Herr Poggendorf das einzige Vorstandsmitglied ist, das überhaupt eine grundsätzliche Politik – wenn auch meiner Ansicht nach nicht immer die richtige, Tieren und Menschen dienliche – betreibt.

Aber jedenfalls ist doch wohl unwahrscheinlich, dass tatsächlich Sie alle zusammen Herrn Poggendorf ausdrücklich beauftragt haben, in Stellungnahmen gegenüber der Presse wahrheitswidrig zu behaupten, dass Tierheim müsse im Jahr 400 Pitbulls aufnehmen – während im Rechenschaftsbericht des Vorstands plötzlich nur noch von 196 „sog. Kampfhunden“ die Rede ist, die 1999 aufgenommen worden seien.

Auch für die mutmaßlich weit übertriebene Behauptung, es habe im Tierheim in nur einem Jahr 50 „Kampfhund-Attacken“ gegeben, also mehr als im ganzen übrigen Hamburg zusammen, hat Herr Poggendorf wohl Ihre nachträgliche Rückendeckung, aber doch sicher keinen ausdrücklichen Auftrag erhalten.

Und wann, auf welcher Vorstandssitzung, haben Sie Herrn Poggendorf etwa den ausdrücklichen Auftrag erteilt, gegenüber der Nachrichtenagentur ddp am 8.10.2000 zu erklären:

„Ein großer Teil der Hunde stelle unter Umständen eine ernste Gefahr für das Leben von Menschen dar. (...) Die Haltung der Tiere sei größtenteils sehr schlecht. Tierquälerei bis hin zum sexuellen Missbrauch sei an der Tagesordnung“, und die Hunde hätten es im Harburger Auffanglager, wo auf die meisten von ihnen wohl nur noch die Todesspritze wartet, „zumeist deutlich besser als zu Hause“.

Sie haben sich, aus welchen individuellen persönlichen Gründen auch immer, gemeinsam darin verstrickt, pauschal die Verantwortung für eine Politik zu übernehmen, die größtenteils nicht von Ihnen selbst bestimmt wird und über die Sie keinerlei wirkliche Kontrolle ausüben.

Ich möchte in diesen Zusammenhang an Ihre Behauptung gegenüber Frau Karin Roser erinnern, dem Vorstand sei von der Tötung von Hunden und Katzen im Zeitraum 1989/90 nichts bekannt. Dies mag individuell für die meisten von Ihnen zutreffen.

Aber Sie wissen selbst, dass Ihr heutiger Geschäftsführer auch damals Geschäftsführer war. Und diesem ist vermutlich die Problematik durchaus nicht unbekannt. Erstens ist nach mir vorliegenden Informationen nicht daran zu zweifeln, dass in den Jahren 1989 und auch noch 1990 monatlich im Tierheim Süderstraße mehr Hunde und Katzen getötet wurden, als heute in Hamburg in einem ganzen Jahr.

Und zweitens liegen mir harte Informationen vor, dass Herr Poggendorf als Geschäftsführer damals an den meisten Vorstandssitzungen teilnahm, zeitweise sogar mit der Protokollführung des Vorstands beauftragt war.

Und die Problematik der massenhaften Tötung von Hunden und Katzen im Tierheim wurde damals ausweislich der Protokolle auf mehreren Vorstandssitzungen diskutiert. Niemand sollte daraus heute Vorwürfe gegen Herrn Poggendorf ableiten, der diese Tötungen ganz sicher nicht veranlasst hat und vermutlich keinen nennenswerten Einfluss darauf hatte.

Aber wenn Sie alle zusammen als heute amtierender Vorstand der Meinung sind, die damaligen Vorgänge wahrheitswidrig rundum abstreiten zu können, dann sind Sie selbst es, die daraus noch nachträglich ein Politikum machen. Und wenn Sie der Meinung sind, den Interessen des Vereins und des Tierschutzes durch Lügen und Verschweigen dienen zu können, dann sind Sie selbst es, die sich vereinschädigend verhalten.

Mit freundlichen Grüßen

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