Es reicht nicht aus die Hundesteuermarke am Schlüsselbund oder in der Hosentasche mitzuführen.
Wenn die Hundesteuermarke nicht direkt am Halsband oder Geschirr des Hundes befestigt ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die der SOD ein Bußgeld (laut Aussage eines SOD-Mitarbeiters: 35 Euro) verhängen kann.
copyright © 2004 www.leinenlos.org Donnerstag, 20.November 2008