Grünanlagen u. Parks

Verboten: Das freie Spiel der Hunde in Grünanlagen und Parks. Damit ist auch eine artgerechte Hundehaltung in dieser Stadt verboten.

Mit diesem Gesetz haben Politiker für Menschen, die ein bestimmtes Merkmal haben, erstmals wieder seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im öffentlichen Raum generelle "No Go Areas" eingerichtet.

"No Go Areas" sind Orte, für die für "Bürger mit Hund" der Zutritt verboten wurde.

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