Sachsen-Anhalt Gesetzesentwurf
10.10.2006, Mitteldeutsche Zeitung
Kabinett beschloss Gesetzentwurf
Kampfhunde in Sachsen-Anhalt Einstufung von elf gefährlichen Rassen geplant - Landtag soll bis Jahresende verabschieden
10.10.06, Magdeburg/dpa.
Die Menschen in Sachsen-Anhalt sollen besser vor gefährlichen Hunden geschützt werden. Die Landesregierung beschloss dazu am Dienstag den Entwurf für ein Kampfhundegesetz.
Geplant ist unter anderem eine Liste von elf als gefährlich eingestuften Hunderassen, deren Halter künftig eine Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung - also eine Art Hundeführerschein - ablegen müssen.
Für die Hunde dieser Rassen ist ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang, eine «Wesensprüfung» und die Kennzeichnung durch einen elektronisch lesbaren Chip vorgesehen.
Sachsen-Anhalt ist das letzte Bundesland, dass eine solche landesweite Regelung einführt.
Die letzten blutigen Beißattacken hätten gezeigt, dass hoher Handlungsdruck bestehe, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD).
«Durch die neuen Regelungen wird es keine hundertprozentige Sicherheit geben. Aber ich bin sicher, dass wir die Sicherheit vor gefährlichen Hunden ein Stück weit verbessern können», sagte er.
Das Gesetz soll nun im Landtag beraten und dort nach bisheriger Planung bis zum Jahresende verabschiedet werden. Ob der Zeitplan zu halten sein wird ist unklar, weil es innerhalb der CDU/SPD-Koalition unterschiedliche Meinungen insbesondere zur Rasseliste gibt.
Geplant ist laut Gesetzentwurf auch ein ausdrückliches Verbot, Hunde zielgerichtet zur Aggressivität gegen Mensch und Tier auszubilden. Grundstücke und Wohnungen, in denen Hunde der fraglichen Rassen leben, müssen gesondert gesichert werden.
Bei konkreten Gefahren wird die Sicherstellung oder eventuell sogar die Tötung des Hundes ermöglicht.
Durchgesetzt werden sollen die Regelungen laut Hövelmann durch die örtlichen Ordnungsbehörden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei.
Zunächst soll es eine Übergangsfrist geben, in der Hundehalter die nötigen Bescheinigungen beibringen müssen. Geschieht dies bis zum Ablauf der Frist nicht, müssen sie laut Hövelmann damit rechnen, dass ihnen die Hunde abgenommen werden.
Als ungeeignet gelten Kampfhundehalter dem Minister zufolge zum Beispiel dann, wenn sie alkoholabhängig, wegen Gewalttaten vorbestraft oder noch nicht 18 Jahre alt sind.
Erst vor zweieinhalb Wochen war ein zehnjähriger Junge in Stendal von einem Kampfhund lebensgefährlich verletzt worden. Im Juli wurde eine 91-jährige Rentnerin in Rossau (Landkreis Stendal) vom American Staffordshire Terrier ihres Enkels totgebissen.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1160427376347
