Klage gegen Hundesteuer

Jörg-Peter Schweizer
für die Bürgerinitiative gegen Hundesteuer
(Haupt- u. Geschäftsstelle: Stuttgart, mit Zweigstellen im gesamten
Bundesgebiet)

Vorbereitungen zur Einleitung einer Verfassungsklage gegen die
Hundesteuer in der BRD.

Gegen sittenwidrige Besteuerung für Hundehaltung in Deutschland mit finanzpolitischer Zielsetzung, in Form skrupelloser Abzocke auf Kosten einer mitgeschöpflichen Mensch-Hund-Beziehung finanzpolitische Interessen öffentlicher Kassen von Kommunen und Gemeinden durch Mißbrauch von politischem Amt und Gesetzgebungskompetenz (Steuerfindungsrecht usw.)
gegen hundeliebende Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erzwingen und durchzusetzen.

Das ist wahre Politik in Deutschland ... wie beschämend für die
Politiker und unser Land.

Unsere Bürgerinitiative gegen Hundesteuer beabsichtigt im kommenden Jahr die nötigen Anstrengungen vorzunehmen, zur Einleitung des Klageweges über die finanz- u. verwaltungsgerichtlichen Instanzen, mit dem Ziel einer
dringend notwendigen Verfassungsklage- u. Beschwerde gegen die Hundesteuer in Deutschland.

Im Bedarfsfall bleibt die Klage-Option vor dem Europäischen Gerichtshof in Strasbourg.

Nachdem immer mehr Länder in Europa die Hundesteuer sinnvoller Weise abschaffen bzw. schon abgeschafft haben, weil diese längst den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt haben und die allermeißten Länder dieses bereits schon getan haben, gibt es auch aus europapolitischer Sicht für die BR-Deutschland überhaupt keinerlei Rechtfertigung mehr, eine solche sittenwidrige Tierhaltesteuer, zur Durchsetzung finanzpolitischer Interessen von Kommunen und Gemeinden, auch für die Zukunft weiterhin aufrecht zu erhalten.

Bei keiner anderen Kommunalsteuer langen die Kommunalpolitiker so
unverschämt und skrupellos zu wie bei der Hundesteuer!
Schon seit langem fordern Finanz- u. Rechtswissenschaftler die
Abschaffung der Hundesteuer, sie hätte in heutiger Zeit unseres modernen Steuersystems und sozialen Gemeinwesens auch für Deutschland keinerlei Daseinsberechtigung mehr und sei ein Anachronismus.

Die Finanznot von Städten - Kommunen und Gemeinden kann für eine Hundesteuer keinerlei Rechtsgrundlage darlegen bzw. festigen.
Für die Hundesteuer gibt es in der Tat keine Rechtfertigung; es sei
denn, diese würde mit Abzocke und moderner Wegelagerei für fiskalische Belange von Kommunen und Gemeinden begründet werden.

Sittlich, ethisch und moralisch kann selbst eine Abzockerbegründung auf Kosten von Tierliebe die Besteuerung einer Hundehaltung in Deutschland nicht rechtfertigen.

Die pure und reine grenzenlose Gier der Politiker nach jedem Steuereuro sowie das Steuerfindungsrecht der Poltiker darf niemals so weit gehen, daß eine emotional tiefe Bindung, Liebe und Zuneigung des Bürgers zum Mitgeschöpf (Hund), zur Erzwingung und Verwirklichung finanzpolitischer Interessen durch politisches Amt und Macht gegen hundeliebende Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mißbraucht wird.

Mit der Hundesteuer lastet auf der BR-Deutschland ein zutiefst politisch hochpeinlicher Schandfleck, worüber sich das Ausland zu Recht sehr wundert.

Das ist das wirkliche Deutschland von heute.

Die zunehmende sittliche Verrohung der Politiker aus Gier nach jedem Steuereuro beweißt sich einmal mehr mit der Besteuerung für das Halten von Hunden, zudem noch mit den höchsten Steuersätzen weltweit und progressiver Doppelbesteuerung bei Mehrhundehaltung, was es in ganz Deutschland sonst bei
keiner anderen Steuerart gibt!

Ein verfassungsrechtlicher Verstoß gegen das Gebot von steuergerechter Gleichbehandlung Art. 3 GG.

Ich hoffe sehr, daß der für unsere Bürgerinitiative dringend notwendige Klageweg einer Verfassungsbeschwerde, stellvertretend für alle Hundefreunde in ganz Deutschland, über den vorgerichtlichen Instanzweg duch die Finanz- u. Verwaltungsgerichte, was eine Verfassungsbeschwerde nunmal leider erfordert und voraussetzt, von der hunde- u. tierliebenden
Öffentlichkeit finanziell ermöglicht werden möge, wobei hierzu auch die Heimtierindustrie (IVH als oberster Dachverband für die Heimtier- u. Futtermittelindustrie in Düsseldorf) zur solidariscehen Mithilfe und Unterstützung aufgerufen und gebeten ist.

Der bisherige Kostenvoranschlag beläuft sich bis heute in etwa auf ca. 100 bis 150 Tausend Euro und beinhaltet sämtliche Institutionen, Anwälte, Rechtsgutachten, Prozessgebühren der unterschiedlichen Instanzwege im vorzuschaltenden Rechtsweg bei den Finanz- u. Verwaltungsgerichten.

Die Verfassungsklage, der Gang vor das BVerfG (Karlsruhe), ist
kostenfrei. Bei Zulassung unserer Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG. dürfte auch für Deutschland die Hundesteuer in naher Zukunft endlich der Vergangenheit angehören, so wie schon in den meißten europäischen Ländern und auch im übrigen Ausland der Fall. So die Meinung des Bonner Staatsrechtlers:

Prof. Dr. jur. G. Erbel, Universität Bonn, Fakultät Öffentliches- u.
Verwaltungsrecht.

Um die -für eine Verfassungsbeschwerde notwendige- Klage gegen die Hundesteuer in Deutschland werde ich rechtzeitig darum bemüht sein, Universitäts-Rechtsprofessoren der Fakultät \"Öffentliches Recht, Finanz-, Verwaltungs- u. Verfassungsrecht für Mandat zu gewinnen, zur Interessenswahrnehmung und Vertretung unserer Bürgerinitiative, stellvertretend für alle Hundefreunde in ganz Deutschland, in Karlsruhe vor dem BVerfG, einschließlich des vorzuschaltenden Rechtsweges der finanz-
u. verwaltungsgerichtlichen Vorinstanzen und gegebenenfalls vor dem europäischen Gerichthof in Strasbourg (Fr.).

Bis heute liegen mir 2 Zusagen von Verfassungsrechtlern in schriftlicher Form vor.

Rechtzeitig ergeht hierzu ein Pressebericht unserer Bürgerinitiative für die gesamtdeutsche-Medienlandschaft der print- u. visuellen Medien für Nachrichteninformation der bundesweiten Bevölkerung.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert:

"Wie für alle anderen Haus- u. Liebhabertiere, so darf es auch für
Hundehaltung keine Besteuerung geben".

Ein Tier oder eine mitgeschöpfliche Beziehung zu besteuern ist zutiefst ungerecht, unsozial und steht auch nicht im Einklang mit dem Tierschutzgedanken.

Bei Verwirklichung einer Verfassungsbeschwerde unserer Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer dürfte auch eine erhöhte Kampfhundesteuer sich nicht mehr Aufrecht erhalten können, die lediglich dazu diente, mit fiskalischem Hintergedanken und durch Vorgaukeln von Scheinsicherheit den Kommunen zu weitaus mehr Steuereinnahmen durch Hundesteuer zu verhelfen, unter dem
Vorwand scheinheiliger Rechtfertigungsargumenten mit finanzpolitischem Ziel einer reinen Alibifunktion für fiskalische Interessen der Landes- u. Kommunalpolitiker sowie der kommunalen Spitzenverbände, die stets um die finanzielle Interessenwahrnehmung ihrer Kommunen und Gemeinden bemüht
sind.

Sie nämlich sind die vehementen Verfechter für den Beibehalt der
Hundesteuer und ihrer kontinuierlichen Steuererhöhungen, ganz wie es der Stadtkämmerer einer Gemeinde für den anstehenden kommunalen Finanzhaushalt für erforderlich hält.

Eine für unser Land dringend notwendige höchstrichterliche
Rechtsprechung in Sachen \"Hundesteuer\" steht bis heute leider immer noch aus.

Wegen der besonderen Bedeutung der Sache und weil in fast ganz Europa abgeschafft, ist eine Verfassungsbeschwerde unauswichlich und dringend.

Nur, wer soll das bezahlen?!

Eben, diese finanzielle Ohnemacht hundeliebender Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben die Politiker längst erkannt und sie nützen dies schamlos aus, zur Verwirklichung und Durchsetzung finanzpolitischer Interessen auf Kosten von Tierliebe, der Liebe des Bürgers zu seinem Hund.

Das ist sittenwidrig, vor allem macht- u. rechtsmißbräuchlich!

Dieses Schreiben mit vorgezeigtem Sachverhalt einer sittenwidrigenTierhaltesteuer ist auch Bestand von Öffentlichkeitsinformatin für die nationalen Presseorgane, sowie für das übrige Ausland.

Zur gegebenen Zeit richte ich über unsere Bürgerinitiative einediesbezügliche Anfrage an die Fraktionen von Regierungs- u.Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag Berlin.

Auch wenn die Hundesteuer eine rein kommunale Steuer ist, so kann sich der Bundesgesetzgeber in dieser Sache dennoch nicht aus der Verantwortung stehlen.

Unser Nachbarland Schweden hat dies mit bestem Beispiel und gutem Vorbild für Deutschland aufgezeigt, indem die dortige schwedische Bundesregierung den Ländern durch eindringlicher Empfehlung nahelegte, auf die Kommunen entsprechenden Einfluß auszuüben, die Hundesteuer abzuschaffen.Und so gibt es seit April 1995 auch in Schweden diese sittenwidrigeBesteuerung für Hundehaltung nicht mehr.

Noch ein deutliches Schlußwort an die bundesdeutsche Justiz:Die Hundesteuer in Deutschland als "A U F W A N D S T E U E R" zu rechtfertigen, wie dies das BVerwG. 1978, damals noch in Leipzig, mit Urteilsbegründung rechtfertigte, als Hunde in der Rechtsprechung noch wie Sachen behandelt wurden, ist in erwiesenem Maße Unrecht.

Dieses wird zu meiner großen Freude mittlerweilen von vielen Juristen so gesehen.

Eine solche rechtsmißbräuchliche Urteilsfindung und Rechtfertigung ist eine Verhöhnung eines jeden Hundefreundes.

Ich jedenfalls bewerte diesen skandalösen Justizvorgang als reine Rechtsbeugung und Gefälligkeitsurteil für die Politik gegen die tierliebende Bevölkerung!

Mit der verbesserten Rechtsstellung des Tieres vom Sept. 1990, als keine Sache mehr in der deutschen Rechtsprechung, sondern als fühlendes und schmerzempfindendes Mitgeschöpf, für dessen Wohlergehen der Mensch Fürsorge trägt, und ein Jahr später mit dem Zusatz im Grundgesetz: Art. 20a GG - "und auch die Tiere", ist eine Aufwandsteuer an Mitgeschöpfe nicht anzuknöpfen.

Kein Mensch schafft sich einen Hund an, weil er reich ist oder dies sichfinanziell leisten kann, sondern weil er als Hundefreund auf die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung, im Zusammenleben mit Hund, einfach nicht verzichten möchte.

Dafür ist er sogar bereit an anderen Ecken des Haushaltes zu sparen oder auch auf Urlaubsreisen zu verzichten. (Das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit Art:2 GG).

Die Hundesteuer jedoch soll neben dem finanziellen Nutzen für den kommunalen Finanzhaushalt eine Hundehaltung verhindern und ist somit grundgesetzwidrig, weil Persönlichkeitsrecht zur freien Entfaltung hier verletzt wird!

In der leidigen Angelegenheit der Hundesteuer ist, wie schon im übrigen Europa, ein Umdenken in der deutschen Politik gefordert.Ich bitte um Beachtung und Kenntnisnahme der im Anhang beigefügten Schriftstücke.

Diese dienen für Öffentlichkeitsinformation, weshalb ich um deren reichlichen Verbreitung in der Öffentlichkeit bitte.

Sie unterstützen damit unsere Bürgerinitiative.

Es ist doch höchst erstaunlich mit welcher unverhältnismäßigen Intensität Politiker ihr Amt nachhaltig und in in besonders hartnäckiger unnachgiebiger Art und Weise dazu mißbrauchen, um Hundefreunde unseres Landes mit einer sog. Straf- u. Erdrosselungssteuer (Art. 14 GG, das Recht am Eigentum) für Hundehaltung zu bestrafen und fortwährend zu verärgern!

Hierfür haben Politiker vom Wählersouverän keinerlei Wählerauftragerhalten!

Weitere Informationen auf unserer Internetseite

Verfassungsklage gegen Hundesteuer

Dieses Schreiben überbringe ich den Fraktionen im Stuttgarter Landtag v. Baden-Württemberg, nachrichtlich an das Finanz- u.Wirtschaftsministerium, sowie die Stuttgarter-Zeitung und Stuttgarter-Nachrichten.

Ebenso an die Bildzeitung-Stuttgart (Druck in Esslingen) und Bild am Sonntag.