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Oberstaatsanwalt "is not amused"

23.06.2007. Claus-Dieter Kraft

Liebe Hundefreunde,

ob folgende Geschichte wahr ist, weiß ich nicht.

Sie ist mir zugetragen worden von jemandem, dem diese Geschichte zugetragen wurde, der sie von seiner Tierärztin gehört hat, die die beiden Golden Retriever der Frau des Oberstaatsanwalts von Hamburg als Patienten hat und die Frau des Oberstaatsanwalts von Hamburg soll der Tierärztin voller Empörung folgende Geschichte erzählt haben:

Die Frau vom Oberstaatsanwalt von Hamburg erzählte, dass sie vom Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) einen Bußgeldbescheid bekommen haben, als sie an der Elbe ihre beiden Hunde ohne Leine laufen ließ.

Das hat sie sehr empört und erzählte diesen ungeheuren Vorfall ihrem Mann, dem Oberstaatsanwalt von Hamburg.

Der Oberstaatsanwalt von Hamburg zeigte sich ebenfalls sehr empört!

Aber der Staatsanwaltschaft Hamburg liegen ja seit dem 29.09.2006 noch weitaus empörendere Sachverhalte rund um das Hamburger Hundegesetz vor.

Einen unterschriebenen Einschreiben-Rückschein über den Erhalt der Beißattacken Studien liegt mir jedenfalls vor.

Herr Oberstaatsanwalt, ich finde, dass Sie zu Recht über den Bußgeldbescheid empört sind, wenn die Geschichte denn wahr ist?!

Ich persönlich finde das auch empörend, dass wir Hundebesitzer für artgerechte Hundeführung in Hamburg Bußgeldbescheide bekommen.