13.04.2008 - Doktortitel per Bestechung
13.04.2008, FOCUS
Skandal
Promotion durch Bestechung
Der Handel mit Doktortiteln florierte jahrelang unbeachtet von der Justiz. Jetzt hat der Skandal um einen korrupten Juraprofessor eine Lawine ins Rollen gebracht.
Von FOCUS-CAMPUS-Redakteurin Susanne Dreisbach
Nach Schätzungen des Deutschen Hochschulverbandes ist jeder 100. Doktortitel in Deutschland „gekauft"
Thomas A. ist ein bestechlicher Mensch. Für Geld erklärte sich der 53-Jährige mit schönster Regelmäßigkeit bereit, Menschen zum Doktortitel zu verhelfen, die zum Promotionsverfahren nicht einmal hätten zugelassen werden dürfen.
Thomas A. muss dafür nun ins Gefängnis. Vergangene Woche verurteilte ihn das Landgericht Hildesheim wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu drei Jahren ohne Bewährung.
Selbst wenn der Jurist frühzeitig aus der Haft entlassen werden sollte – sein Ruf und seine Karriere sind für immer ruiniert.
Seit zwei Jahren vom Dienst suspendiert, darf Thomas A. die Leibniz-Universität, an der er zuvor den Lehrstuhl für bürgerliches und internationales Privatrecht innehatte, nicht einmal mehr betreten.
Auch an keiner anderen Uni wird der Verurteilte jemals wieder lehren dürfen, seinen Beamtenstatus hat er durch die dreijährige Haftstrafe ebenfalls eingebüßt.
Behalten hat er dagegen den Schuldenberg, der aus einem ruinösen Hauskauf resultierte und ihn zu dem zwar schnell, aber illegal verdienten Geld greifen ließ.
Für die Zeit nach dem Gefängnis hofft seine Anwältin auf eine Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Großkanzlei.
Ein Job, den meist Referendare erledigen. Und auch den wird er nur bekommen, falls sich eine Kanzlei findet, die den vorbestraften Juristen einstellen will. Kein leichtes Unterfangen bei den Schlagzeilen, die der korrupte Professor gemacht hat.
Lawine ins Rollen gebracht
Doch ist in der vergangenen Woche nicht nur gegen den Juraprofessor aus Hannover verhandelt worden. Mit dem Hildesheimer Urteil ist ein erster Schritt zur Bekämpfung eines seit Jahren florierenden illegalen Marktes genommen worden.
Mehrere Millionen, so schätzen Experten, haben windige Geschäftsleute in Deutschland mit der Bestechung korrupter Doktorväter sowie dem Verkauf von falschen Doktortiteln verdient.
Dass es dieser Branche jetzt an den Kragen gehen könnte, glaubt auch der Hannoveraner Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach.
„Nachdem in diesem Verfahren erstmals die rechtliche Bewertung dieser Geschäfte als Bestechung ausgesprochen worden ist, werden sich auch andere Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen ermutigt fühlen, genauer nachzuforschen“, sagt der Strafverfolger, der sicher ist, dass der Fall um Thomas A. eine kleine Lawine losgetreten hat.
Dass diese bereits ins Rollen gekommen ist, ist jedem klar, der genau eine Woche nach der Verurteilung des korrupten Juraprofessors wieder einen Blick in den Sitzungssaal des Hildesheimer Landgerichtes wirft.
Promotionsberater mitangeklagt
Da sitzt nämlich noch immer der Mitangeklagte des Juraprofessors, Martin D., seines Zeichens Geschäftsführer des Bergisch Gladbacher „Instituts für Wissenschaftsberatung“ – und schweigt beharrlich, während der Vorsitzende Richter Peter Peschka stundenlang referiert.
Peschka hat die undankbare Aufgabe, die 68 Fallakten zu verlesen, in denen die Details jedes einzelnen Bestechungsfalls aufgelistet sind, die dem Geschäftsführer aus dem Rheinland zur Last gelegt werden.
Konkret wird ihm vorgeworfen, seinem Kooperationspartner Thomas A. jeweils 2050 Euro gezahlt zu haben, damit dieser Kunden der „Wissenschaftsberatung“ zur Promotion zulässt.
Kunden, die in den meisten Fällen kein „Vollbefriedigend“ im zweiten Staatsexamen vorweisen konnten und daher die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllten.
Mit dem Verfahren gegen Martin D. feiert die Justiz eine Premiere. Mit ihm steht zum ersten Mal in Deutschland ein sogenannter Promotionsberater vor Gericht.
Ob sich auch der Institutsgründer, der inzwischen in den Ruhestand getretene Frank G., vor Gericht verantworten muss, ist noch nicht sicher. Zurzeit wird die Verhandlungsfähigkeit des 67-Jährigen geprüft.
Akten beschlagnahmt
Und eigentlich wäre Richter Peschka die Sisyphusarbeit, jeden einzelnen der 68 Fälle vorzutragen, auch erspart geblieben. Gericht, Anklage und Verteidigung waren sich längst einig geworden:
Der Angeklagte würde gestehen, seine Strafe dafür im Gegenzug höchstens zwei Jahre betragen und damit zur Bewährung ausgesetzt werden können. Doch machen Lawinen vor Absprachen – auch wenn sie vor Gericht getroffen werden – nur selten Halt.
So ging es den Bergisch Gladbachern, just bevor in Hildesheim ein mildes Urteil gefällt werden sollte, von anderer Seite gleich noch einmal an den Kragen:
Mitte März hat die Kölner Staatsanwaltschaft die Räume des Instituts für Wissenschaftsberatung durchsucht und zahlreiche Akten beschlagnahmt.
„Erfolgreich und effizient“
Immer wieder hatten die Kölner Ermittler die „Berater“ im Visier. Diese werben auf ihrer Homepage selbstbewusst damit, „das marktführende Institut“ zu sein, „das externe Promotionsvorhaben an deutschen wissenschaftlichen Hochschulen seit über 20 Jahren erfolgreich und effizient unterstützt“.
Doch erst der Prozess gegen Thomas A. hatte der Justiz den für eine Durchsuchung notwendigen dringenden Tatverdacht geliefert, wie Staatsanwalt Gundlach erklärt.
Viele weitere Professoren sollen auf der Gehaltsliste der zwielichtigen Wissenschaftsberatung stehen. Wie viele Juristen mit einem erkauften Doktortitel jetzt fürchten müssen, dass ihr Schwindel auffliegt, ist völlig unklar.
Allein im Fall des geständigen Thomas A. sind Ermittlungen gegen 80 Promovenden aufgenommen worden.
„Justiz ist zu faul gewesen“
Allerhöchste Zeit sei es gewesen, dass die Ermittlungen gegen die Doktor-Dealer und ihre Kunden nun in Gang gekommen seien, findet BWL-Professor Manuel Theisen, ein erbitterter Gegner des Titelkaufs.
Seit 25 Jahren hätte er die Promotionsberater aus Bergisch Gladbach schon auf dem Kieker, Frank G. auch schon des Öfteren angezeigt.
„Die Praxis, sich einen Titel zu kaufen, ist einfach unvertretbar“, wettert der Münchner Professor, der weiß, wie viel Arbeit sich ehrliche Doktoranden mit einer Promotion machen. Seit er im Rahmen einer Buchrecherche auf dieses unlautere Geschäft gestoßen sei, bekämpfe er es vehement.
Dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft bislang nicht an die Verfolgung der Titelkäufer und -verkäufer sowie der geschmierten Professoren gemacht hätten, kann sich Theisen nicht erklären. Es müsse an der Faulheit der Strafverfolger liegen, sagt er.
Die wiederum wollen das nicht auf sich sitzen lassen. Oberstaatsanwalt Gundlach: „Es müssen schon konkrete Hinweise vorliegen, dass Professoren Geld bekommen haben. Was man nicht machen kann, ist einfach auf gut Glück ihre Konten prüfen.“
Gesetzliche Grauzone
Hinweise darauf, dass die Berater – die mit „zeitoptimierten Promotionsverfahren“ vor allem im osteuropäischen Ausland locken und selbst Juristen mit einem „Ausreichend“ den Weg zum begehrten Titel ebnen wollen – in einer gesetzlichen Grauzone agieren, finden Kritiker wie Professor Manuel Theisen nach eigenen Angaben jedoch zuhauf.
Die Grenze des Legalen zu überschreiten, sei sogar Programm der Doktorväter-Beschaffer. Wobei allerdings einen solchen Titel nur zu vermitteln und bei der Literaturrecherche zu helfen, an sich noch nicht illegal ist. Einen Doktorvater zu kaufen und eine Arbeit komplett schreiben zu lassen, hingegen schon.
Auch Buchautor Nicolas Brethauer warnte bereits vor einem Jahr in einem FOCUS-CAMPUS-Gespräch vor Promotionsberatungen, die dem Doktoranden nicht nur lästige Tipparbeit abnehmen, sondern ihm gleich die komplette Dissertation schreiben wollten.
„Bei Angeboten von Titelhändlern, Promotionsberatern oder Ghostwritern geht es in 99 Prozent der Fälle nicht legal zu“, so Brethauer.
Die Gefahr, entlarvt zu werden, sei nach seiner Einschätzung zwar eher gering. Fliegt der falsche Titel aber doch auf, ist man seinen Managerposten los. Und wird sich zumindest in Zukunft wohl einem Strafverfahren stellen müssen.
Mehr Klarheit nötig
Auch der Deutsche Hochschulverband kennt und verurteilt das Geschäft mit den prestigeträchtigen Titeln nicht erst seit gestern. „Dieses Thema beschäftigt uns schon länger und wird uns auch noch länger beschäftigen“, erklärt Verbandssprecher Matthias Jaroch lapidar.
Auch wenn man hoffe, dass die Verfahren gegen den Hannoveraner Juraprofessor und die Wissenschaftsberatung mehr Klarheit in die Grauzone brächten.
Dann weist Jaroch darauf hin, dass der Hochschulverband seinerseits bereits 1994 eine Resolution erlassen habe, die sich ausdrücklich gegen „käufliche Promotionen“ ausspreche. Gegenleistungen für einen Promovenden anzunehmen, heißt es da, erfülle „den Straftatbestand der Vorteilsannahme und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden“.
Damit „der prosperierende Markt der Promotionsberatung die Solidität des Promotionsverfahrens nicht aufweiche“, ruft der Hochschulverband die Fakultäten auf, eine eidesstattliche Erklärung in ihre Promotionsordnungen aufzunehmen, in welcher der Doktorand versichert, seine Dissertation „ohne unzulässige Hilfe Dritter“ verfasst zu haben.
Prestigesucht und Geldgier
Schon 2002 hat der Verband ausdrücklich betont: „Die Promotion dient dem Nachweis einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung. Damit unvereinbar ist die Hilfestellung, die gewerbliche Promotionsberater anbieten.“
Dass heute dennoch mindestens jede hundertste Promotion in Deutschland gekauft ist, kann sich Jaroch nur mit der Prestigesucht einiger erklären, die sich von einem Doktortitel eine lukrativere und besser angesehene Position erhofften.
Die Dienste einer Promotionsagentur überhaupt in Anspruch zu nehmen, selbst der legalen, hält Jaroch für wenig sinnvoll. „Klar, kann man sich einen Doktorvater vermitteln lassen. Aber welchen Sinn hätte das? Man sollte sich einen Professor suchen, den man kennt und dem man vertraut. Schließlich muss man sich über Jahre hinweg von ihm betreuen lassen.“
Großer Prestigeschaden für die deutschen Universitäten
Doch auch die Professoren, die sich auf die Kuppelei der Vermittler einlassen, verurteilt Jaroch scharf: „Es ist sehr bedauerlich, dass sich manche Professoren dafür hergeben. Sie schaden dem Ansehen des Titels und ihrer Universität.“
Der Hochschulverband jedenfalls stelle sich nicht schützend vor diese „schwarzen Schafe“. Erst im März hat er aus aktuellem Anlass die Hochschullehrer noch einmal zu mehr Wachsamkeit an den Lehrstühlen aufgerufen.
Jedem Verdachtsmoment, dass ein Promovend seine Dissertation nicht selbst erbracht habe, solle ohne Zögern nachgegangen werden. Vorbildlich gehandelt habe die Juristische Fakultät der Leibniz-Universität Hannover, die nicht gezögert habe, Thomas A. unverzüglich anzuzeigen. „Da haben die Selbstreinigungskräfte funktioniert“, urteilt Hochschulsprecher Jaroch.
So funktioniert der Deal
Während die einen heiß auf den Titel sind, machen sich die anderen diese Eitelkeit zunutze und kassieren ordentlich ab. Alle drei Parteien machen sich strafbar.
• Der angehende Doktorand, der sich Doktorvater und Thema nicht selbst sucht, ist meist älter, längst aus der Uni raus und hat statt der entsprechenden Note meist das nötige Geld. Damit bezahlt er die Berater.
• Die Promotionsberater versprechen den schnellsten und einfachsten Weg zum Titel. Dass dafür Geld im fünfstelligen Bereich fließen muss, machen sie nicht publik. Damit bestechen sie die Doktorväter.
• Den Doktorvater lockt das schnelle Geld. Oft kassiert er schon für die Annahme eines Kandidaten. Die Gefahr, ihn tatsächlich bis zum Titel begleiten zu müssen, ist klein. Die meisten brechen ab.
Lukratives Geschäft
„Einen Titel kann man doch nicht wie eine Packung Persil kaufen!“, schimpft Professor Manuel Theisen. Promotionsagenturen versprechen: Man kann es doch.
Schon seit vielen Jahren wird in Zeitungen oder im Internet dreist dafür geworben – ohne das Kind beim Namen zu nennen. Stattdessen heißt es etwa: „Promoviertes Expertenteam unterstützt Ihr Promotionsvorhaben (Vermittlung des Dr.-Vaters, Dissertationsbetreuung, Literaturrecherche, bis zum Doktorgrad).“
Wie viele Titeljäger auf solche Angebote angesprungen sind, könne man nur schätzen, sagt Matthias Jaroch, Sprecher des Deutschen Hochschulverbandes.
Realistisch sei, dass jeder Hundertste der 25 000 bis 26 000 pro Jahr in Deutschland vergebenen Doktortitel gekauft sei. BWL-Professor Manuel Theisen aus München geht sogar davon aus, dass zwei bis drei Prozent aller Promovenden mit Geld statt mit Geist den „Doktor“ erlangt haben – meist mit Hilfe der Promotionsberater.
Dass deren Leistung über die Vermittlung eines Doktorvaters weit hinausgehen muss, lässt sich schon an der Höhe der Zahlungen sehen, die die Doktoranden leisten.
Sie liegen im hohen fünfstelligen Bereich. Theisen glaubt, dass die zehn bis zwanzig in Deutschland agierenden Beratungsfirmen mehrere Millionen verdient haben.
Marktplatz
• www.doktorberatung.de
Inhaber Dr. Klaus Oestringer versichert, nichts mit Ghostwriting und Titelhandel zu tun zu haben.
• www.iaad.de/Zulassung.htm
Der IAAD rät zur Promotion in Osteuropa, dort könnten auch Juristen mit einem „Ausreichend“ zum Titel gelangen. Die Präsenz an der Uni werde „auf ein Minimum reduziert“.
• http://doktortitelkauf.de
Nomen est omen. Mit im Angebot: kirchliche Doktortitel, Ehrendoktor- und Adelstitel.
Schwarze Schafe
Im derzeitigen Prozess waren es allesamt im Beruf stehende Juristen, die der Verlockung, sich mit einem Doktortitel zu schmücken, nicht widerstehen konnten. Gebraucht hätten sie ihn nicht.
Ihre Kanzleien liefen nämlich so gut, dass ihnen anscheinend keine Zeit mehr für die Suche nach einem Doktorvater blieb. Stattdessen machten die Anwälte und Richter lieber eine Stange Geld – von bis zu 24 000 Euro ist die Rede – locker, um die Wissenschaftsberatung für ihre Dienste zu bezahlen.
Zwar betonte Richter Peschka, dass es keinen Titelkauf gegeben habe. Die Promovenden hätten tatsächlich Leistung erbringen müssen und nicht „auf einem Parkplatz die Promotionsurkunde überreicht bekommen“.
Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 80 von ihnen wegen Beihilfe zur Bestechung.
Gegen 44 Doktoranden ist gegen Zahlung einer Geldauflage zwischen 1500 und 10 000 Euro das Verfahren eingestellt worden.
25 Verfahren mussten mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden. Gegen zehn weitere wurde dagegen Strafbefehl beantragt. Sie hatten sich gegen die Geldauflage gewehrt. Ein Strafbefehl wurde bereits erlassen – der Jurist musste nicht nur zahlen, sondern ist auch noch vorbestraft.
Titelkampf
Sie haben sich der Beihilfe zur Bestechung schuldig gemacht und sich die Zulassung zur Promotion erkauft. Damit haben die Doktoranden von Thomas A. eindeutig gegen die Promotionsordnung der Uni Hannover verstoßen. Dennoch sollen sie ihre Titel behalten.
„Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erlangung der Titel unter A. auf illegale Weise passiert ist.“ So begründet Henning Radtke, Strafrechtler an der Leibniz-Uni, wieso die Juristische Fakultät die rund zehn Promotionen nicht aberkennen wird, die Thomas A. gegen Geld durchgeführt hat.
Gemeint ist, dass zwar der Grund, aus dem sie angenommen wurden, unlauter war – die anschließende Dispensvergabe sowie das Promotionsverfahren jedoch der Promotionsordnung der Fakultät entsprochen habe.
Für einen Dispens müssen Kandidaten mit einer schlechteren Note als „Vollbefriedigend“ positive Stellungnahmen von zwei Professoren erhalten sowie vor einem Zulassungsausschuss bestehen.
Leistung wurde erbracht
Radtke verbürgt sich dafür, dass hier keine Gelder geflossen sind, sondern tatsächlich Leistung bewertet wurden. Das gelte auch für den Promotionsausschuss, der dem Doktoranden in einer mündlichen Prüfung auf den Zahn fühlt. „Ich ruiniere mir doch nicht meinen Ruf im Kollegenkreis, indem ich mich für dubiose Kandidaten einsetze“, argumentiert Radtke.
Die Fakultät habe auch keine Hinweise dafür gefunden, dass die Kandidaten ihre Dissertation nicht selbst verfasst hätten. „Wir gehen davon aus, dass diese Promovenden ihre Arbeiten selbst verfertigt und dieselbe Mühe aufgebracht haben wie alle anderen.“
Andernfalls hätten sie in den mündlichen Prüfungen nicht bestanden, so Radtke. Sie seien aber in der Lage gewesen, detailliert auf die Fragen zu ihrer Dissertation Stellung zu beziehen. Fazit: Doktor bleibt Doktor – ungeachtet der Tatsache, dass jeder der 80 Doktoranden eindeutig gegen die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät verstoßen hat.
Ausdrücklich steht dort in § 7: „Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler gegen Entgelte einschaltet oder im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren Entgelte zahlt.“
Peinlichkeit vermeiden?
Titelhandel-Gegner Manuel Theisen erklärt sich die Entscheidung seiner Professorenkollegen in Hannover damit, dass „die Fakultät die Titel gar nicht aberkennen kann, ohne den gesamten Prüfungsausschuss und die Zweitgutachter zu desavouieren.“
Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Denn nachdem kürzlich Strafbefehl gegen einen der Doktoranden erlassen worden ist und er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, kann es durchaus sein, dass Fakultät und Universität doch noch den verwaltungsrechtlichen Weg einschlagen und die Promotionsurkunden wieder einkassieren werden.
