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05.03.2008 - Stellen in Behörden als Beute der Parteien

05.03.2008, http://www.trend-zeitschrift.de/trend80/8004.html
Kolumne
Rüdiger von Voss

Ämterpatronage als Strukturproblem der modernen Demokratie

Nach dem Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von der Bundeszentrale für Politische Bildung, 1992, wird unter dem Stichwort der "Ämterpatronage" die Vergabe von beruflichen und politischen Positionen durch Entscheidungsträger an ihnen genehme Personen verstanden.

Durch die Ämterpatronage soll das Organisationsverhalten der von solchen Entscheidungen betroffenen Personen dauerhaft gesteuert werden. Die Ausübung von Herrschaft wird dann durch Personen erleichtert, die aus persönlichem Antrieb in gewünschter Weise handeln und damit politische Macht abstützen.

Es entspricht dem Typus solcher Entscheidungsstrukturen, daß die in öffentliche Ämter zu berufenden Personen aus dem Kreis der vertrauten und von den Entscheidungsträgern abhängigen Organisationen rekrutiert werden. Der Ausbau und auch der Erhalt von Herrschaft werden dadurch gesichert, daß das politische und soziale Umfeld durch Personalentscheidungen dieser Art versorgt und abgesichert wird.

Theodor Eschenburg hat eine solche Belohnung von Partei- und Verbandsfreunden als "Wohltätigkeitspatronage" bezeichnet. Es ist eine Spielart politischer Bewirtschaftung des politischen Umfeldes mit dem Ziel der Abschottung der Machtstrukturen gegen Außenseiter. Zutreffend weisen die Autoren auf Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes hin, der allen Deutschen den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt garantieren soll, wobei solche Berufungen in öffentliche Verantwortung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen sollen.

Eines der auffälligsten "Strukturprobleme der modernen Demokratie", einem Begriff, der von dem Verfassungsrichter und Staatsrechtler Gerhard Leibholz geprägt worden ist, zeigt sich in der zunehmenden Bewirtschaftung und Verteilung von Staatsämtern nach parteipolitischen Gesichtspunkten und "verbandsinternem Proporz", die auf solche wichtigen Maßstäbe und Kriterien keine Rücksicht mehr nehmen. Überspitzt formuliert, nimmt die Gefahr zu, daß die staatlichen Ämter zum "Beuteobjekt" der politischen Parteien und der ihnen nahestehenden gesellschaftspolitischen Organisationen werden.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es in zunehmendem Maße bedenklich, wie nach jeweiligem Regierungswechsel politische Beamte aus den Ämtern entfernt werden, obgleich Staatsbeamte nach Berufung und Auftrag in ihrer Loyalität auf den Staat als Ganzes verpflichtet werden und sind. Nach dem Beamtenrechtrahmengesetz in § 35 dient der Beamte dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Er hat seine Aufgabe unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Er muß sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Bei politischer Betätigung hat der Beamte diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes ergeben. Hieraus folgt, daß "politische Beamte" auch nur dann abgelöst werden sollten, wenn die streng begründete Sorge besteht, daß eine "fortdauernde Übereinstimmung" mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung nicht gewährleistet ist oder sein könnte. Die Grenze wird also durch das "Loyalitätsgebot" gezogen und nicht durch eine ständig ausgeweitete parteipolitische Loyalitätsvermutung.

Zurecht beklagen sowohl der Bundespräsident als insbesondere der Bundesrechnungshof die zunehmende Rücksichtslosigkeit bei der Entfernung von Staatsbeamten aus dem Staatsdienst. In höchstem Maße besorgniserregend ist die Verteilung von Staatsämtern in sog. "Koalitionsverträgen", ohne daß die Öffentlichkeit solche Bewirtschaftungen politischer Ämter rechtzeitig an der Qualität der hiervon begünstigten Personen kritisch messen könnte. Die Folgen solcher Entscheidungen sind allseits sichtbar, gerät doch die Qualität der Administration zunehmend in Gefahr. Immer stärker werden Staatsämter zum Spielball rein parteipolitischer Erwägungen, so daß tatsächlich schon von der Verteilung von politischen "Pfründen" gesprochen werden kann.

In dem gleichen Maße, wie die politischen Institutionen in Europa zusammenwachsen, erreicht das hier beschriebene Problem geradezu groteske Ausmaße. Wir stehen kurz davor, die politischen Institutionen mit nationalstaatlichen Ämterberufungen dieser Art in Gefahr zu bringen. Es zeichnen sich deutliche Entwicklungen im rot-grünen Lager ab, diese Spielart von Ämterpatronage auf europäischer Ebene Wirklichkeit werden zu lassen, selbst dann, wenn qualifizierte Bewerber für höchst bedeutsame europäische Ämter offenbar nicht präsentiert werden können. Berufungen sollen selbst dann erfolgen können, wenn hohe Repräsentanten wie der soeben berufene Präsident der Europäischen Kommission Prodi in eindrucksvoller Weise dazu raten, qualifizierte Berufungen zu beachten und innerstaatliche Personalgewichtungen zu ermöglichen, die der jeweiligen Opposition eine verantwortliche Mitwirkung in europäischen Spitzengremien ermöglichen sollten.

Da die demokratischen Regierungen nur ein Mandat auf Zeit haben, ist es klug, der jeweiligen Opposition als "Regierung im Wartestand" eine Mitbeteiligung bei der Ämterbesetzung zu gewährleisten, die in ihrer Wirkung auf das Ganze der europäischen politischen Gemeinschaft ausgerichtet ist. Die Ämterpatronage der hier beschriebenen Art ist also nicht nur ein nationalstaatliches Problem zunehmender Dimension, sondern heute schon ein europäisches Problem, das sich in dem gleichen Ausmaße negativ auswirken wird, wie das Ansehen politischer Ämter verfällt.

Die fehlende Legitimation solcher rein parteipolitischer Berufungen schlägt durch auf die Legitimität des öffentlichen Amtsverständnisses und der damit verbundenen Autorität bei der Durchsetzung wichtiger gesamtstaatlich und europäisch wirkender Entscheidungen. Es ist nicht nur eine Frage des politischen und zumal demokratischen Stils. Es geht im Kern um die Frage, ob parteienstaatliche Ordnungen noch im Stande sind, ihrem Mandat im Interesse gesamtstaatlicher und europäischer Wohlfahrt und den damit verbundenen Anforderungen an die Qualifikation öffentlicher Ämter und deren Ausübung gerecht werden zu können. Einmal mehr bewahrheitet sich die allgemeine menschliche Erfahrung: "Wer im kleinen Karree springt, stolpert!" Aus "Kommissaren" werden dann schnell "Kommissionäre".