14.12.2007 - Gerichtspräsident vor der Beurlaubung?
14.12.2007, WELT
Kinderpornografie: Verfahren gegen Gerichtspräsidenten
Justizbehörde leitet nach Fund von Computer-Dateien Schritte ein - Beurlaubung angestrebt
Gegen den Präsidenten des Landessozialgerichts Hamburg, Michael Ruppelt, ist ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden, weil gegen ihn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Kinderpornografie laufen.
Das Disziplinarverfahren wird Reinhard Wagner, Direktor der Bürgerschaft, führen.
Aus Justizkreisen ist zu hören, dass Gerichtspräsident Ruppelt beurlaubt werden soll. In einer solchen Situation sei er nicht in der Lage, das Gericht zu führen, heißt es.
Ruppelt ist auch stellvertretender Richter am Verfassungsgericht. Hier müsste der Senat oder die Bürgerschaft einen Antrag auf Entlassung oder vorläufige Amtsenthebung stellen, was bisher nicht geschehen ist.
Die sicher gestellten Computer werden jetzt ausgewertet. Die Ermittler suchen nach weiterem Beweismaterial. Auch soll geklärt werden, ob Ruppelt Kinderpornografie besessen oder auch weitergegeben hat. Das ist in geheimen Internetzirkeln nicht unüblich, dort tauschen Pädophile Kinderpornografie aus. Die Verbreitung solcher Bilder und Filme wird härter als der Besitz bestraft.
In der Hamburger Justiz ist das berufliche Wirken Ruppelts umstritten: Die einen loben seine fachliche Arbeit. Er habe das Sozialgericht auf Effizienz getrimmt, dies aber in einer sehr ruhigen und verständlichen Art durchgeführt.
Im November 2002 hatten sich der Richterwahlausschuss und der damalige Justizsenator Roger Kusch für den Kandidaten "von außen" entschieden.
Allerdings merken auch seine Befürworter an, dass er an Freitagen in den seltensten Fällen am Gericht erschien, weil er über das Wochenende nach Mainz fuhr. Aber: Er habe seine Arbeit erledigt und sei ein Garant für neue Strukturen. Ein anderer Richter sagt dagegen: "Er hat ein Problem: Er ist nicht sehr fleißig."
Nicht nur freitags sei Ruppelt selten aufgetaucht. Obwohl er ein guter Jurist sei, wäre er für dieses Amt eine komplette Fehlbesetzung gewesen.
Pikant: Eigentlich war der Gerichtspräsident schon auf dem Absprung aus Hamburg. Der Richterwahlausschuss in Rheinland-Pfalz wollte ihn zum neuen Landessozialgerichtspräsidenten wählen.
Ein Fall mit Parallelen erschütterte vor einem Jahr Hessen: Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel war wegen des Besitzes von mehr als 1000 Kinderpornos auf seinem Privatrechner zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Er war geständig.
Der dortige Justizminister wollte ihn in den einstweiligen Ruhestand versetzen, der Gerichtspräsident war danach dienstunfähig erkrankt. Gleichwohl soll der Verlust an sozialer Reputation für den Richter vernichtend gewesen sein.
