Tätertypen
http://www.netzwerkrecherche.de/dokumente/dokumentation-kDie Täter
Bei den Tätern fielen Besonderheiten auf, die weit über die häufig beschriebenen sozialen Daten von Wirtschaftsstraftätern hinaus gehen.
In der Struktur 1 finden sich unterschiedlichste Täter. Da hier die Gelegenheits- und Einzelfallkorruption betroffen ist, hat man es nicht mit „typischen Tätern“ zu tun, sondern mit unterschiedlichen Personen, die nicht zu kategorisieren sind.
Täter kann grundsätzlich jeder sein.
Auffällig sind dagegen die Täter der Strukturen 2 und 3.
Betrügerpersönlichkeiten
- legale Fassaden, Lügen, Täuschungen und Fälschungen
- geringe Qualifikationen, Vortäuschung hoher Qualifikationen
- bei nach außen hin existierendem hohen beruflichen Status (etwa
Unternehmer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar,
Bürgermeister)
in Wahrheit Auffälligkeiten (Konkurs, Rückgabe der
Notariatszulassung, Entziehung der Anwaltszulassungen,
verschiedene Straf- und Zivilverfahren wegen ermögensdelikten
oder betrügerischem Bankrott )
- ausgeprägter Hang zur Selbstdarstellung und Angeberei
- sehr manipulierend
- hohe kriminelle Energie
- einschlägige Vorstrafen oder Verdacht (betrügerischer Bankrott,
Betrug, Untreue)
- oft exotisches Leben (Häuser und Villen im In- und Ausland,
mehrere luxuriöse Autos Yachten; Bankkonten in den so
genannten Steuerparadiesen; Freundinnen/Geliebte werden in die
Taten eingebunden)
- extreme Rechtfertigungen und Neutralisierungen des
Fehlverhaltens
- fehlende Verantwortungsübernahme und Leugnen der
Verantwortlichkeit auch bei Verurteilung
Ein sehr auffälliger, aber eher seltener Typ soll hier Betrügerpersönlichkeit genannt werden.
Dieser Typ trat vor allem in den Treuhandverfahren auf, war aber auch bei anderen schwer wiegenden Korruptionsverfahren als Unternehmer/Selbständiger, in freien Berufen oder als ehrenamtlicher Bürgermeister vertreten.
Er handelt häufiger auf der Geberseite, ist aber auch auf der Nehmerseite, z. B. als Verpflichteter oder Freiberufler, der öffentliche Aufgaben wahrnimmt, vertreten.
In Treuhandverfahren und als Bürgermeister handeln diese Personen als Amtsträger. Als sehr auffällig stellte sich bei ausführlichen Recherchen und Fallanalysen ein hohes Maß an Täuschungen, Fälschungen und Lügen bei diesen Tätern heraus.
Sehr typisch ist die Verwendung angeblicher Bonitätsnachweise durch gefälschte Bank und Kontoauszüge oder die Vortäuschung, Inhaber bedeutender Firmen mit Tochterunternehmen zu sein oder gewesen zu sein sowie das immer wieder auftauchende
Benennen bekannter und renommierter Namen und Adressen als Referenzen oder als angebliche Kunden, Geschäftspartner und gute Bekannte.
Der Umgang mit bekannten Personen und Organisationen wird dabei weitgehend vorgetäuscht.
Weiter fällt auf, dass diese Täuschungen nicht nur für die Tat eingesetzt werden, sondern bei näherer Betrachtung fast das ganze Leben durchziehen.
So war bei einigen Tätern die gesamte Biografie falsch: Aus abgebrochenen Weiterbildungsmaßnahmen wurden Universitätsabschlüsse, aus Konkursen lukrative Verkäufe angeblicher Firmenbeteiligungen, aus der Anmeldung völlig wertloser Patente „Vermarktungen der Abwicklung eines Gebrauchtwagenkaufes jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit als Berater der Bank.
Manche dieser Täter besaßen mehrere Pässe mit ähnlich klingenden Namen im deutschsprachigen Raum und nutzten diese nach Belieben zur Gründung von Firmen in Großbritannien und auf
den Kanalinseln.
Insbesondere fielen fehlende Qualifikationen in Ausbildung und
Beruf auf, dagegen wurde nach außen eine hohe Qualifikation vorgetäuscht.
Manager prahlten mit ihren hervorragenden Qualitäten, Weiterbildungen und Spezialisierungen, manche führten Doktor-Titel, bei den Ermittlungen konnte aber
nicht herausgefunden werden, wann und ob diese erworben worden waren.
Hierunter fallen auch, obwohl auf den ersten Blick vielleicht nicht nachvollziehbar, Angehörige von freien Berufen wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.
Personen mit einer solchen Qualifikation hatten bei näherer Untersuchung entweder Vorstrafen oder Vorfälle in ihrer Vergangenheit (zum Beispiel Verdacht der Veruntreuung von Mandantengeldern), die bereits zum Entzug der Anwaltszulassung geführt hatten oder sie hatten ihre Notarszulassung zurück gegeben, um einer Entziehung zuvor zu kommen.
Manche wurden mit internationalem Haftbefehl gesucht (wegen Geldwäsche und Vermögensdelikten). Nicht selten fühlten sie sich für ihren Arbeitseinsatz oder ihr Engagement unterbezahlt oder sie hatten sehr hohe Ansprüche an ihr Einkommen und ihren Lebensstil.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass „legale Fassaden“, ob Unternehmen oder der Status des Berufes als Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, benutzt wurden, um die wahren Absichten eigensüchtiger Profitmaximierung zu verschleiern.
Sehr auffallend ist der Hang zum übertriebenen Luxus. Fast alle besaßen mehrere Häuser und Villen im In- und Ausland, mehrere Luxuswagen, die durch zweckentfremdete Kredite, mit Schmiergeldern oder aus Gewinnen aus Betrug, Untreue oder
Unterschlagung finanziert waren.
Bei den strafrechtlichen Ermittlungen ließen sich die vorhandenen Bankkonten im In- und Ausland nicht restlos aufklären.
Die bekannten „Steuerparadiese“ wie etwa Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Bahamas, Cayman-Islands wurden eifrig genutzt.
Erhebliche Kontrolldefizite
Kaum nachvollziehbar waren die erheblichen Kontrolldefizite, die in diesem Zusammenhang zutage traten: Es interessierten sich offenbar weder Verantwortliche der Treuhandanstalt bei der Einstellung von Mitarbeitern oder bei der Bonitätsprüfung von Erwerbern noch Banken, die diesen Personen erhebliche
Kredite ausreichten, für Nachweise oder Belege, auch Führungszeugnisse wurden nicht angefordert.
Neben dem Desinteresse oder einfach dem Fehlen von Kontrollen
ist daher auch von einer hohen Manipulationsfähigkeit der Täter auszugehen.
Immerhin gelang es ihnen, entweder in einflussreiche Positionen zu gelangen oder als Käufer von Unternehmen aufzutreten, ohne dass Kompetenzen, überzeugende wirtschaftliche Konzepte, finanzielle Bonität, Ehrlichkeit oder der Wille zum rechtmäßigem Handeln vorhanden gewesen wären.
Hohe kriminelle Energie
Nicht zu leugnen ist eine hohe kriminelle Energie. Diese zeigt sich in einer Vielzahl von Vermögensstraftaten und einem Streben nach materiellen Vorteilen um jeden Preis.
Bestechungen oder Bestechlichkeit werden ohne Zögern begangen, wenn es dem eigenen Vorteil dient.
Auffallend war in den Treuhandverfahren die als skrupellos
zu bezeichnende Installierung eines Bestechungssystems über mehrere Ebenen und beide Seiten - Geber und Nehmer - abdeckend. Bestechung und Bestechlichkeit wurden hier von Anfang an als Möglichkeit der Gewinnmaximierung zum eigenen Nutzen gesehen. Die Korruption ergab sich nicht
bei Gelegenheit und fand nicht in der Weise statt, dass bei dem Angebot hoher Geldsummen auch bisher ehrliche Funktionsträger schwach geworden wären.
Bestechungen waren in diesen Fällen nicht wirklich notwendig, um von der Gegenseite rechtswidrige Handlungen zu bekommen, die man sonst nicht erhalten hätte. Hier war bereits ein Stadium der Korruption erreicht, bei dem jede Seite um die Mängel bzw. die Pflichtwidrigkeit des Handelns der Gegenseite wusste:
Amtsträger waren hier von vornherein nicht bereit, ihre Amtspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, also Unternehmen pflichtgemäß unter Beachtung der Vorschriften zu privatisieren, sondern wollten beim Verkauf „beteiligt“ werden.
Unternehmer hatten nicht vor, ein zu erwerbendes Unternehmen ordnungsgemäß nach kaufmännischen Regeln nach einem erfolgversprechenden Konzept weiter zu führen, sondern wollten Gewinn aus der Aufteilung und „Ausschlachtung“ der Unternehmen ziehen, entweder, um große Bargeldmengen für den eigenen Bedarf zu gewinnen oder um ein Kreditkarussell in Gang zu setzen, bei dem nach Erwerb mehrerer Unternehmen nicht mehr leicht zu durchschauen war, welche Kredite für welche Zwecke gewährt
und welche Kaufpreise bezahlt waren oder nicht.
Auffällig unauffällige Täter
Der typische Täter dieser Strukturen ist dagegen „auffällig unauffällig“ und hebt sich von „Betrügerpersönlichkeiten“ deutlich ab.
Der typische Täter struktureller Korruption
(Strukturen 2 und 3)
Typisch für Geber und Nehmer - ganz überwiegend
- männlich
- deutsch
- nicht vorbestraft
- keine Schulden (zumindest nicht bekannt)
- gewisse Macht- und Entscheidungsbefugnisse in Unternehmen und Verwaltung
- ehrgeizig, investieren viel Zeit in ihren Beruf, meist
Fachkompetenz
- eher „Aufsteiger“, oft 2. Bildungsweg, viele Aus- und
Fortbildungen, aber auch Vorstandsmitglieder
- mit Korruptionsstrukturen über 10 - 20 Jahre vertraut
- legen Wert auf gesellschaftlichen Status, hoher Lebensstandard
- keine illegalen Wertvorstellungen
- verstehen sich nicht als illegal handelnd, ausgeprägte
Rechtfertigungs- und Neutralisierungstechniken
Die typischen Täter sind überwiegend männlich. Die wenigen Frauen - 2,8 Prozent -, die als Täterinnen aufgefallen sind, waren häufig Ehefrauen und Partnerinnen und nahmen eher untergeordnete Positionen ein, das heißt sie waren für die Buchhaltung oder die Ausführung von Anweisungen zuständig (falsche Rechnungen zu schreiben und ähnliches).
Die Täter sind fast ausschließlich deutsch (85,6 Prozent), nimmt
man die Ausländerbehörden- und Führerscheinverfahren heraus, war nur ein nicht deutscher Verurteilter unter den Tätern.
Weit überwiegend lag das Alter der Täter über 40 Jahre, ein erheblicher Anteil war zur Zeit der Ermittlungen bereits über 60 Jahre alt.
In den meisten Fällen waren die Täter nicht vorbestraft.
Ganz überwiegend hatten sie keine Schulden (zumindest war
dieses nicht bekannt), was aber häufig als Motiv vermutet oder unterstellt wird.
Oft waren die Täter verheiratet und lebten, wie es in den Urteilen häufig ausgeführt wird, „in geordneten Verhältnissen“.
Ihre Ausbildung war überwiegend gut bis sehr gut.
Sie verfügten meistens über gute Fachkenntnisse und hatten bestimmte Einflussebenen als Unternehmer oder Selbständige, in Unternehmen oder in Verwaltungspositionen erreicht.
Es ist auffällig, dass sie beruflich als sehr ehrgeizig beschrieben wurden und viel Zeit in ihren Beruf investierten. Sie zeichnen sich also deutlich durch Fachkompetenz und Engagement aus und werden von Kollegen und Bekannten als
erfahren, „korrekt“ und eher penibel beschrieben.
Sie sind Personen, die in Vorgesetztenpositionen streng und „pingelig“ Unkorrektheiten und Nachlässigkeiten
anderer kritisieren (oft vor anderen Anwesenden) und nach außen sehr angepasst wirken.
Man traut ihnen unkorrektes Handeln mehrheitlich nicht zu.
Häufig findet man eher „Aufsteiger“, die sehr ehrgeizig Priorität auf die berufliche Entwicklung legen.
Nicht selten sind Karrieren im zweiten Bildungsweg und ein hoher beruflicher Einsatz, wie zum Beispiel zeitlicher Einsatz, der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen am Wochenende, freiwillige Versetzungen etwa in die neuen Bundesländer oder auf Unternehmensseite das engagierte Bemühen um Kunden unter hohem zeitlichen Einsatz.
Es finden sich auch Vorstandsmitglieder oder sehr hohe Verwaltungspositionen.
Es zeigte sich zudem, dass in bestimmten Branchen, wie etwa am Bau, die Korruption über Jahrzehnte eingesetzt wird und
eine Beteiligung oder Billigung dieses Verhaltens durch den Vorstand zwangsläufig ist.
Überhaupt fiel die Vertrautheit der Täter mit den Korruptionsstrukturen auf:
Zehn- bis zwanzigjährige „Üblichkeiten“ der Korruptionsstrukturen waren nicht selten.
Interessant ist im Gegensatz zu den Betrügerpersönlichkeiten, dass zwar durchaus auf einen hohen gesellschaftlichen Status und hohen Lebensstandard Wert gelegt wird, der materielle Aspekt erscheint aber lediglich motivierend, nicht allein ausschlaggebend.
Diese typischen Korruptionstäter überhäuften sich nicht mit materiellen Luxusgütern wie schnellen Autos, Auslandsdomizilen und exotischen Urlaubstrips mit wechselnden Geliebten, sondern legten mehr Wert auf eine Steigerung des bisherigen Lebensstandards.
Nach außen wurden diese Veränderungen zwar durchaus sichtbar, aber in einem anderen Ausmaß:
Das Haus wurde ausgebaut oder es wurde neu gebaut, andere Häuser wurden vermietet, Schulden aus früheren Hausbauprojekten wurden schneller abgelöst, viele Bankkonten wurden angelegt, die Autos wurden neuer und Familienmitglieder erhielten Zweit- und Drittwagen und die Ausstattung der Häuser wurde auf den neuesten modischen und technischen Stand gebracht.
Diese Täter haben keine illegalen Wertvorstellungen, sondern (wollen?) glauben, sie handelten gerechtfertigt, weil ihr Arbeitseinsatz derart hoch ist und durchaus Positives für Verwaltungen und Unternehmen erreicht wird.
Sehr typisch sind deshalb ausgeprägte Rechtfertigungsstrategien nach Aufdeckung der Korruption.
Auf Nehmerseite finden sich z. B. Äußerungen wie: „Ich spare dem Staat Geld, da kann ich auch für mich zusätzlich etwas annehmen.“
Oder: „Ich kümmere mich unter hohem Einsatz um die Durchführung von Projekten, ich will dann auch verdienen wie die Privaten.“
Oder: „Das macht doch jeder, wenn er kann, ich schade
doch keinem.“
Auf Geberseite werden Rechtfertigungen gebraucht wie: „Wenn wir nicht bestechen, macht es die Konkurrenz und bekommt die Aufträge.“
Oder: „das sind doch nur nützliche Aufwendungen, um die Sache zu beschleunigen.“
Unterschiede zwischen Gebern und Nehmern?
Geber und Nehmer unterscheiden sich letztlich in geringerem Maße als vermutet wird. Die Charakterisierungen (ehrgeizig, berufsorientiert, grundsätzlich legale Wertvorstellungen, Streben nach materiellem Wohlstand und gesellschaftlichem Status) treffen für beide Seiten gleichermaßen zu.
Unterschiedlich ist zum Teil die Einbindung in die Gruppenstruktur der jeweiligen Organisation:
In Unternehmen, die Bestechungen als Unternehmensstrategie einsetzen, ist das Verhalten üblich und eingebettet in ein zumindest geduldetes und stillschweigend praktiziertes Firmenkonzept des Vertriebs.
In Verwaltungen bleibt der Bestochene eine Person,
die Macht und Vertrauen missbraucht, nach außen hin dieses Verhalten aber verstecken muss und den korrekt und rechtmäßig handelnden Beamten spielen muss.
Trotzdem haben beide Seiten mehr gemeinsam, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Auch in Unternehmen wird nicht offen ausgesprochen, dass Bestechungen eine Vertriebsstrategie sind.
Es gibt eine ausgeprägte Doppelmoral, Rechtfertigung und
Neutralisierung der Bestechungen als „nützliche Aufwendungen“, „Provisionen“ oder „Vertriebskosten“, deren Herkunft (schwarze Kassen, gefälschte Belege) verschleiert wird.
Diese Doppelmoral teilt auch der öffentliche Dienst: Während nach
außen Bestechlichkeit als in der Behörde nicht vorhanden geleugnet wird, ergreift man weder Kontrollmaßnahmen, um Korruption wirklich zu ächten, noch wird Hinweisen ehrlicher Mitarbeiter nachgegangen.
Damit gewährt man den bestechlichen Amtsträgern den notwendigen Spielraum, um trotz umfangreicher Verbote
eigensüchtige Interessen hinter der Vertrauensstellung verbergen zu können.
Die Amtsträger werden von Zeugen sehr häufig als ehrgeizig, penibel, übergenau und engagiert, aber auch als herrisch und durchsetzungsstark beschrieben.
Über den Leiter einer Straßenmeisterei, der jahrelang drei Unternehmer regelrecht erpresste, immer höhere Summen an ihn zu zahlen, sagte sein Stellvertreter:
„Er betonte das Sie-Verhältnis, war distanziert; M war immer Chef geblieben, er war sehr rechthaberisch und konnte laut werden.“
Über einen Prüfer, der sich jahrelang von Fahrschulinhabern bestechen ließ, um vor allem ausländische ungeeignete Kandidaten bestehen zu lassen, heißt es in den Urteilsausführungen:
„Er galt bis zu seiner Festnahme in der Dienststelle als
Musterbeispiel für Zuverlässigkeit und Fachkenntnis und wurde deshalb auch bei der theoretischen und praktischen Ausbildung angehender Prüfer eingesetzt.
Ab 1988 war er in der Dienststelle „Verantwortlicher für das Fahrerlaubniswesen“.
Zu seinen Aufgaben gehörte u.a., Rechtsvorschriften, Dienstanweisungen und ähnliches auf dem jeweils neuesten Stand zu halten, seinen Kollegen bekannt zu machen und diesen
bei Fachfragen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Sein guter Ruf, der schließlich auch dadurch bestärkt wurde, dass er im März 1991 „zutiefst empört“ einen Fahrlehrer einer nicht in diesem Verfahrenskomplex verwickelten Fahrschule, der
ihm anlässlich einer Prüfung 200 Mark gegeben hatte, sofort bei der Leitung der Dienststelle in Mainz anzeigte, war der Hauptgrund dafür, dass er schon in den 80er Jahren verstärkt für die immer als problematisch eingeschätzten Dolmetscherprüfungen
eingesetzt wurde.“
Die Mehrheit der Täter ist also eher angepasst, sozial integriert und unauffällig, ist beruflich sehr engagiert und verfügt häufig über gewisse Macht- und Vertrauenspositionen in Unternehmen und Verwaltungen, so dass sich die Frage stellt, warum diese Täter, die viel zu verlieren haben, wenn sie strafrechtlich verfolgt
werden, vom Normappell des Strafrechts nicht erreicht werden.
Hier spielen fehlende effektive Kontrollen und mangelhafte Prävention innerhalb der Organisationen ebenso eine Rolle wie eine ins geheime Förderung der korrupten Verhaltensweisen sowie eine Missachtung von Hinweisen durch ehrliche Mitarbeiter.
Die Studie gibt detaillierte Antworten auf diese Frage und greift die in Deutschland noch relative unbekannte "Whistleblower“-Problematik auf.
Hier geht es um den Umgang mit Informationen über Korruption oder andere rechtswidrige Praktiken, die innerhalb der Organisationen von Mitarbeitern beobachtet und öffentlich
gemacht werden.
Das erstaunliche Ergebnis fast aller dieser Anzeigen besteht in
einer Diffamierung der Anzeigeerstatter, selbst wenn sich die Vorwürfe genau bestätigen.
Da Korruption ein heimliches Geschehen darstellt, sind aber sowohl die Verwaltung, die Unternehmen wie auch die Strafverfolgungsbehörden auf die „Insider“-Informationen ehrlicher Mitarbeiter angewiesen.
Man muss also Strategien zur sachgerechten Nutzung dieser Informationen und zum umfassenden Schutz dieser Informanten erarbeiten.
