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15.12.2004 - Anti-Korruptionsgesetz NRW

15.12.2004, WDR
Gesetz gegen Korruption

Am Mittwoch (15.12.04) hat der Düsseldorfer Landtag ein Antikorruptionsgesetz verabschiedet. NRW wäre damit das erste Bundesland, das ein Register über korrupte Unternehmer führt.

Müllskandal, Spendenaffären - die Liste der Korruptionsfälle in NRW ist in den letzten Jahren länger und länger geworden und hat - wie in Köln - ganze Parteivorstände zu Fall gebracht.

Das neue Antikorruptionsgesetz, das am Mittwoch (15.12.04) verabschiedet wurde, setzt den Fokus jedoch auf Unternehmen und Personen, die nachweislich in Korruption und Bestechung verwickelt waren.

Diese sollen in Zukunft in einem Korruptionsregister geführt werden. Verwaltet wird das Register im Finanzministerium.

Namen von Unternehmen und Personen, die verurteilt oder gegen die ein Verfahren wegen Korruptionsverdacht läuft, sind in der Liste aufgeführt.

Zugriff auf die Daten haben Auftraggeber sowie die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt.

Per Gesetz soll nun verankert werden, dass bei einer Auftragsvergabe durch Land und Kommunen, die Seriösität der beauftragten Firmen geprüft wird.

Pflicht wird die Prüfung jedoch erst bei einem Autragsvolumen ab 25.000 Euro.