06.12.2007 - Neues von Herrn P. Nr. 5
04. Dezember 2007
Lange nichts mehr von Herrn P. gehört. Aber Sie erinnern sich doch noch an Herrn P.? Der gute Mensch von der Süderstraße? Hamburgs oberster Tierschützer? Der Anwalt der Tiere? Träger der Franz-von-Assisi-Medaille des Deutschen Tierschutzbundes und Beinahe-Träger des Bundesverdienstkreuzes? Die verfolgte Unschuld in Person?
Richtig, der mit der genial billig geschossenen Eigentumswohnung auf Sylt – die er inzwischen zurückgeben musste - und dem dicken Mercedes mit den irrsinnig vielen Airbags.
Herr P. wird verfolgt und verleumdet. Von Presse, Rundfunk, Fernsehen. Von der Polizei. Von der Justiz. Von Tierschützern. Von Tierärzten. Von Hundehaltern und gefährlichen Hunden. Vom Internet. Geben Sie doch mal in die Google-Suchmaschine seinen Namen ein. Nein, nicht „Herr P.“! Schreiben Sie „Wolfgang Poggendorf“. 922 Einträge. Und nun sehen Sie mal, wie viele davon positiv sind. Na? Mir scheint, Herr P. scheitert eindeutig an der Fünf-Prozent-Hürde. Und noch finsterer sähe es aus, wenn da nicht seit vielen Monaten und immer noch auf Platz 6 eine wilde Lobhudelei von Frau Dr. Dorit Urd-Feddersen-Petersen, der (ehemaligen? wer weiß das so genau?)
Hunde-Expertin von Herrn P., zu finden wäre. Die Dame schrieb da vor einiger Zeit, dass Herr P. „Kreativität gegenüber offen ist, Kritik verträgt und weitermacht, auch in schwierigen Zeiten. Für Hamburg ist er ganz sicher ein Glücksfall, wenn ich das einmal so sagen darf.“
Klar DARF sie. Aber ob sie es heute noch WILL, ist wohl die Frage. Zu spät, das Internet vergisst nicht so schnell.
Aber hier soll es nicht um Altes von Frau Dr. Feddersen-Petersen gehen, sondern um Neues von Herrn P. Also: Herr P. hat gegen die bösen, bösen verleumderischen Medien Recht vor Gericht bekommen. Aber geben wir ihm - oder dem von ihm geleiteten Vorstand oder seinem Ghostwriter oder wer auch immer da unter dem Pseudonym „hamburger-tierschutzverein.de“ in die Tastengehauen hat - doch selbst das Wort:
Betreff: HTV ERFOLGREICH IM KAMPF GEGEN MEDIENLÜGEN:
Die Medien lassen den HTV nicht aus den Schlagzeilen. Obwohl es nichts zu berichten gibt, greifen sie immer wieder Themen auf und versuchen, ihn unter grober Missachtung der Grundsätze eines objektiven und fairen Journalismus in ein schlechtes Licht zu rücken. Trotz zahlreicher Abmahnungen und Einstweiliger Verfügungen und der damit verbundenen hohen Kosten nehmen sie es weiterhin mit der Wahrheit nicht so genau. Der HTV sperrt sich nicht gegen berechtigte Kritik, er schöpft aber alle juristischen Möglichkeiten aus, um sich gegen eine wahrheitswidrige Berichterstattung zu wehren
Das Landgericht Hamburg hat es dem NDR bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro untersagt, zu verbreiten, die Freie und Hansestadt Hamburg würde dem HTV für die Vermittlung eines als gefährlich eingestuften Hundes eine Summe von pauschal 700 Euro zahlen. Außerdem darf er nicht mehr behaupten, es sei zwischen der Stadt und dem HTV vereinbart, "dass das Tierheim Süderstraße für alle Vermittlungen von Kampfhunden aus öffentlichen Geldern eine Vermittlungsprovision erhalte, die es behalte, wenn der neue Halter das Tier wieder zurückgebe", oder dass dies so praktiziert werde.
Im Wege einer weiteren Einstweiligen Verfügung hat das selbe Gericht der Hamburger Morgenpost bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro die Behauptung untersagt, Wolfgang Poggendorf habe der HTV-Belegschaft für den Fall seiner Bestätigung im Amt die Zahlung eines 13. Monatsgehalts angekündigt.
Der HTV hat bei seinen Maßnahmen gegen wahrheitswidrige Medienberichte großen Erfolg gehabt. Erwird es auch zukünftig nicht hinnehmen, dass in den Medien die Unwahrheit über ihn verbreitet wird, und konsequent dagegen vorgehen.
http://www.hamburger-tierschutzverein.de/
Was man zum richtigen Verständnis dieser frohen Botschaft wissen muss: Eine einstweilige Verfügung kriegt man in Deutschland fast so einfach wie ein Brötchen. Das Gericht prüft in der Regel überhaupt nicht, wer Recht hat. Es gibt dem von der Verfügung keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Es findet meist nicht einmal eine Verhandlung statt. Der uralte Rechtsgrundsatz „audiatur et altera pars“ – auch die andere Seite muss angehört werden – wird zumindest vorübergehend außer Kraft gesetzt. Dadurch wird in der Praxis das Mittel der einstweiligen Verfügung zunehmend zur scharfen Waffe einer privaten Pressezensur. Freilich gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit, die Sache Monate später gerichtlich klären zu lassen. Aber bis dahin ist viel Zeit vergangen, und nicht jeder verfügt über genug Geld, um sich auf Prozesse einzulassen. Das allerdings ist im Fall der Hamburger Morgenpost und des NDR nicht zu befürchten. So bleibt zu hoffen, dass entgegen dem Triumphgeschrei von Herrn P. in dieser Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Zu hoffen ist das vor allem im Fall des NDR, weil man sonst, wenn dieser Fall Schule machen würde, die nachrichtliche Berichterstattung zu Grabe tragen müsste. Der NDR hat – es geht offenbar um Meldungen, die am 20. September gelaufen sind – keine eigenen Behauptungen aufgestellt, sondern nur in indirekter Rede über Äußerungen des Bundes der Steuerzahler berichtet. Das gehört zu den Aufgaben des NDR als öffentlich-rechtlicher Sender. Selbstverständlich muss nicht alles stimmen, was jemand, beispielsweise der Bund der Steuerzahler, erzählt. Deshalb ist es eine gute Sitte anständig und professionell arbeitender Journalisten, auch die Gegenseite zum Sachverhalt zu befragen. Genau das haben die Kollegen vom NDR in diesem Fall getan. Ergebnis: „Das Tierheim Süderstraße wollte NDR 90,3 zufolge zu den Vorwürfen des Steuerzahlerbundes keine Stellungnahme abgeben.“
Das ist kein Einzelfall. Herr P. weigert sich, von ganz raren Ausnahmen abgesehen, mit den Medien wie ein normaler Mensch zu kommunizieren. Er macht von dem Angebot, seine Sicht der Dinge vorzubringen, bewusst und erklärtermaßen keinen Gebrauch. Einige Medien haben von den Anwälten des Herrn P. sogar juristisch lächerliche Schreiben erhalten, dass ihr Mandant sich Anfragen von Journalisten verbiete. Vor diesem Hintergrund ist umso erstaunlicher, dass ein Gericht bereit ist, einem solchen Menschen, der sichtlich Stressprobleme mit den Medien hat, durch eine einstweilige Verfügung Hilfestellung zu leisten.
Im Gegensatz zum NDR hatte die Hamburger Morgenpost in dem von Herrn P. beanstandeten Fall – in der Ausgabe vom 27. September - nicht journalistisch sauber gearbeitet. Zwar hatte auch die MoPo eindeutig keine Tatsachenbehauptungen aufgestellt, sondern durch mehrfaches „soll“ und indirekte Rede im Konjunktiv deutlich gemacht, dass nur ein Gerücht kolportiert wurde. Die Zeitung hatte für ihre Darstellung aber keine Quellen, noch nicht einmal anonyme, angeführt. Grundsätzlich ist das, leider, eine völlig übliche Praxis in deutschen Medien. Immerhin hatten aber auch die Kollegen von der Morgenpost Herrn P. Gelegenheit geben wollen, zu diesem Bericht
Stellung zu nehmen. Auch in diesem Fall schlug Herr P. nach Angaben der Zeitung das Angebot aus.
Herr P. hat durch das lange Schweigen der Staatsanwaltschaft zu den seit Juli laufenden Ermittlungen offenbar Oberwasser bekommen. Vor einigen Wochen verschickte der HTV-Vorstand ein Schreiben, in dem triumphierend erklärt wurde: „Tatsache ist, dass auch viele Wochen, nachdem die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit aufgenommen haben, noch keine Beweise dafür gefunden wurden, dass der Vorstand nicht korrekt gehandelt hat. Bislang gibt es immer noch nichts als einen unbewiesenen Anfangsverdacht. Am Ende wird sich auch dieser Verdacht als unbegründeterweisen.“
Allgemein gesprochen könnten ohne weiteres zwei, sogar drei Jahre mit den Ermittlungen vergehen, bevor Anklage erhoben wird. So geschehen beispielsweise im Fall des früheren Führungspersonals des Berliner Tierschutzvereins, das der Bereicherung, des Steuerbetrugs, falscher Buchführung u.a.m. verdächtigt wird. Wenn Herr P. behauptet, die Ermittler hätten bisher keine Beweise gefunden, dann sagt er entweder nicht die Wahrheit, sondern phantasiert auf gut Glück. Oder er verfügt über interne Informationen aus dem Polizei- und Justizapparat, die er von Rechts wegen nicht haben dürfte. In diesem Fall hätten er und seine anonymen Informanten sich nicht nur unkorrekt, sondern vielleicht auch strafbar verhalten. Darüber wüsste man doch gern Genaueres. Überhaupt wäre etwas mehr Transparenz seitens der Ermittlungsbehörden zu wünschen. Denn sonst entsteht zwangsläufig der möglicherweise ganz falsche Eindruck, gegen Herrn P. und seine Leute liege tatsächlich nichts Ernsthaftes vor.
Unterdessen nähern wir uns nicht nur dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel, sondern auch dem 12. Januar, an dem Herr P. auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des HTV zeigen will, dass er noch Herr im Haus ist. Mit einem Zählappell der Tierheim-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter, ihrer Verwandten und Bekannten im vereinsfähigen Alter, der Handwerker und Zulieferer des HTV, von Tierparkchefs aus dem Hamburger Umland und sonstigen Geschäftspartnern des HTV-Vorstands ist zu rechnen. Eine Hand hat gefälligst die andere zu waschen.
Über eine weitere, aber spätere außerordentliche Mitgliederversammlung war am 1. Dezember im Hamburger Abendblatt zu lesen:
Tierschutzverein: Mitglieder erstreiten Versammlung
Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag von 69 Mitgliedern des Hamburger Tierschutzvereins (HTV) auf Einberufung einer Mitgliederversammlung mit dem Tagesordnungspunkt "Abwahl des Vorstandes" stattgegeben. Dieses hatten die Mitglieder am 3. September auf Initiative von Rechtsanwalt Friedrich Engelke (58) beim Amtsgericht beantragt. Den Vorsitz für die Versammlung hat das
Amtsgericht an Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, übertragen: "Es besteht Hoffnung, dass die Ära Poggendorf schon bald beendet ist. Für die Abwahl reicht uns eine Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder", sagt Engelke. Der Termin und ein Ort für die Versammlung stehen noch nicht fest, laut Engelke muss eine Einladungsfrist von sechs Wochen eingehalten werden - vor dem 14. Januar wäre also keine Abwahl des Vorstandes möglich. Zu der Versammlung müssen alle 6796 Mitglieder eingeladen werden.
Allerdings hat der HTV selber für den 12. Januar zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Einen Tagesordnungspunkt "Abwahl des Vorstandes" hatte der HTV-Vorstand abgelehnt - unter Punkt 6.3 heißt es lediglich: "Abstimmung darüber, ob eine vorzeitige Neuwahl stattfinden soll." Für Engelke steht fest: "Wir werden unsere eigene Versammlung durchziehen, es sei denn, der HTV-Vorstand tritt vorher freiwillig zurück." Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue in zahlreichen Fällen gegen den HTV-Vorsitzenden Wolfgang Poggendorf und zwei weitere Vorstände.
Nach Lage der Dinge wird die Entscheidung aber schon am 12. Januar fallen. Wetten werden noch entgegen genommen.
Knut Mellenthin
