Klage gegen Leinenzwang
Verwaltungsgerichtsklage eingereicht
27.05.2007, Claus-Dieter Kraft
Die Verwaltungsgerichtsklage der Hunde-Lobby e.V.
Auf der 1. Klägerversammlung der Klägergemeinschaft Hunde-Lobby e.V., des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (BPT) und der Hamburger FDP und Tierschutzpartei im August 2006 sagte Dr. Schwemmer, Verfassungsexperte, dass das Bundesverfassungsgericht erwartet, dass zuerst vor den Verwaltungsgerichten geklagt wird, bevor eine Verfassungsbeschwerde beim BverfG eingereicht wird.
Es kann natürlich sein, dass ich mich verhört habe.
Frau Wierig bezeichnete in einer Podiumsdiskussion im Consortium im Mai 2007 den Verzicht der Karlsruher Richter auf eine Begründung (der Abweisung der Verfassungsbeschwerde von Frau Wierig) als "Arroganz der Macht".
In letzter Zeit mache ich mir des häufigeren Gedanken über die "Arroganz der Dummheit". Ich weiß nur noch nicht so richtig, warum ich das tue!
Kommentar des bpt zur Ablehnung der Verfassungsbeschwerde
13.04.2007, Bundesverband praktizierender Tierärzte
Hamburger Hundegesetz: Bundesverfassungsgericht will nicht entscheiden
Rückschlag ohne Begründung
Verfassungsbeschwerde abgelehnt
12.04.2007, Abendblatt
Hundegesetz: Beschwerde abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von drei Hamburger Hundehaltern gegen das seit dem 1. April 2006 geltende Hundegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht machte von seiner Möglichkeit Gebrauch, die Zurückweisung der Beschwerde nicht weiter zu begründen.
bpt unterstützt Klage mit 4.000 Euro
Verfasst von der Hundelobby e.V. Online-Redaktion
Auch wenn es durch die vermeintliche Freigabe der Grünanlagen für Gehorsamsgeprüfte Hund-/Haltergespanne der Bezirke Nord und Wandsbek so scheinen mag, als habe sich damit die Verfassungsbeschwerde gegen das Hamburger Hundegesetz erübrigt, halten Hunde-Lobby, Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) sowie die Landesverbände von FDP und Tierschutzpartei daran fest, das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Bericht Klägerversammlung
Solidargemeinschaft gegen das Hundegesetz steht
Verfasst von der Online-Redaktion der Hunde-Lobby e.V (www.hundelobby.de)
Rund 300 Hundehalter, Hundefreunde und Gegner der Hamburger Hundegesetzgebung waren der Einladung von Hunde-Lobby, den Landesverbänden von FDP und Tierschutzpartei sowie des bpt (Bundesverband praktizierender Tierärzte) am 18. August 2006 ins Grand Elysée Hotel gefolgt, um sich aus erster Hand über den Stand der Verfassungsbeschwerde zu informieren.
1. Klägerversammlung
21.08.2006, Abendblatt
Scharfe Kritik an Hamburger Hundegesetz
Scharfe Kritik am neuen Hamburger Hundegesetz wurde am Freitagabend im Hotel Grand Elysée bei der ersten Klägerversammlung auf Einladung der Hunde-Lobby geübt, an der mehr als 200 Hundehalter teilnahmen:
Hundelobby - 500 Unterstützer für die Klage
15.08.2006, Abendblatt
Hunde-Lobby: 500 Unterstützer für Klage
Die Hunde-Lobby hat bereits mehr als 500 Unterstützer für die geplante Klage gegen das neue Hamburger Hundegesetz. Das bestätigte Angela Wierig, erste Vorsitzende des Vereins, dem Abendblatt:
Hunde-Lobby klagt gegen Hundegesetz
29.06.06, BILD
Hunde-Lobby klagt gegen Hundegesetz
Der Verein Hamburger Hunde-Lobby e.V. will jetzt vor dem Verfassungsgericht gegen das Hundegesetz vorgehen. Da der eingetragene Verein nicht selbst klagen darf, hat er die Hundehalter dazu aufgerufen.
Spenden für Verfassungsklage
Liebe Hundefreunde!
leinenlos ruft alle "Bürger mit Hund" auf, die Verfassungsbeschwerde finanziell zu unterstützen.
Aufruf:
"Schließen Sie sich der Klägergemeinschaft an! Die Aktion soll von möglichst vielen Unterstützern gemeinsam getragen werden. Jeder Unterstützer beteiligt sich mit 25 Euro an den Kosten.
Senden Sie uns bitte eine Mail (unten auf dieser Seite), damit wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen können.
" Klickt bitte hier, um die Klägergemeinschaft zu unterstützen
