Behörden-Bilanz
05.07.2007, Pressemitteilung der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
Zwischenbilanz zum Hamburger Hundegesetz
Ein halbes Jahr nach Ablauf der Übergangsfristen liegen erste Kennzahlen aus dem Hunderegister vor
Am 1. April 2006 ist das von der Hamburgischen Bürgerschaft einstimmig beschlossene Hundegesetz in Kraft getreten.
Seit Anfang dieses Jahres sind alle Übergangsfristen abgelaufen, die das Gesetz den Hundehalterinnen und Hundehaltern in Hamburg zur Gewöhnung an die neuen Vorschriften eingeräumt hatte. Nachdem die Regelungen damit nun über ein halbes Jahr auch verbindlich gelten, kann eine erste Bilanz gezogen werden.
Bei der Vorstellung der jetzt vorliegenden Kennzahlen zum Hundegesetz zog Gesundheitsstaatsrat Dietrich Wersich ein erstes Resümee:
“Wir können ein gutes halbes Jahr nach Ablauf der Übergangsfristen zufrieden mit Umsetzung und Wirkung des Hundegesetzes sein. Die Ziele: mehr Sicherheit vor Beißvorfällen, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für jeden Hund und gleichzeitig mehr Hundeauslaufzonen und Freilaufflächen für gehorsame Hunde wurde erreicht.
Lediglich das Bezirksamt Bergedorf muss noch entsprechende Flächen für gehorsamsgeprüfte Hunde frei geben. Besonders erfreulich ist der zu verzeichnende Rückgang bei den Beißvorfällen, insbesondere bei den Rottweilern.
Die von manchen befürchtete Flut von Ordnungswidrigkeitsverfahren ist ausgeblieben, da die Hundehalter offenbar sehr vernünftig mit den neuen gesetzlichen Regelungen umgegangen sind.“
Anmeldung zum Zentralen Hunderegister
34.500 Hundehalter haben die verpflichtende Anmeldung ihres Hundes beim zentralen Hunderegister vorgenommen. Davon rund 70 Prozent über das Internet unter www.gateway.hamburg.de , gefolgt von den Kundenzentren (19 Prozent) und den Verbraucherschutzämtern (13 Prozent).
Ein Abgleich mit der Hundessteuerstelle zeigt, dass dort aktuell rund 39.000 Hunde steuerlich erfasst sind. Hundehalter, die ihren Hund zwar steuerlich angemeldet, ihn aber nicht registriert haben, sollen in Kürze mit einem Schreiben von ihrem Bezirksamt ermahnt werden.
Wer dann nicht innerhalb einer gesetzten Frist die Meldung nachholt,handelt sich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Dazu Staatsrat Wersich: “Ich appelliere an alle, die ihren Hund möglicherweise noch nicht angemeldet haben, dies jetzt schleunigst zu tun.
Denn die Bezirksämter können sonst Bußgeldbescheide aufgrund des Abgleichs der Hundesteuerdaten an säumige Hundehalter erlassen.“
Hundeauslaufzonen und Freilaufflächen
Details zur Ausweisung und Einrichtung von Hundeauslaufzonen für alle Hunde Freilaufflächen für gehorsamsgeprüfte Hunde auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen werden durch die Bezirksämter auf Basis einer Globalrichtlinie vorgenommen.
Der Umfang der Hundeauslaufzonen betrug im Frühjahr 2005 noch 103 Hektar und ist bis Herbst 2006 auf insgesamt 200 Hektar angewachsen. Mit 113 Auslaufzonen liegt die Anzahl dieser Areale mittlerweile fast siebenmal höher, als im Jahr 2000 (17 Auslaufzonen).
Als Freilaufflächen für gehorsamsgeprüfte Hunde wurden in den Bezirken Wandsbek, Hamburg-Nord (außer Barmbek-Uhlenhorst) und Harburg alle Wege, Pfade und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen freigegeben.
Die Bezirke Altona und Hamburg-Mitte haben jeweils einige Flächen freigegeben. Für den Bezirk Eimsbüttel hat die Bezirksversammlung jüngst einen entsprechenden Beschluss gefasst und im Kerngebiet sowie in den Stadtteilen Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt und Stellingen zahlreiche Flächen für geprüfte Hunde freigegeben.
Nur der Bezirk Bergedorf ist bislang seiner Pflicht zur Ausweisung entsprechender Flächen nicht nachgekommen.
Damit auch hier bald die letzten Lücken geschlossen werden, hat die fachlich zuständige Gesundheitsbehörde den Bezirksamtsleiter von Bergedorf in einem Schreiben noch einmal auf die Verpflichtung zur Umsetzung der Globalrichtlinie hingewiesen.
Befreiung von der Anleinpflicht
Hundeführer, die durch den Nachweis einer Gehorsamsprüfung unter Beweis gestellt haben, dass sie ihren Hund unter Kontrolle haben, können sich von der allgemeinen Anleinpflicht befreien lassen. Zur Abnahme der Prüfung stehen mittlerweile 225 anerkannte Sachverständige zur Verfügung.
Die Befreiung von der Anleinpflicht ist bislang von gut einem Viertel der Hundeführer in Hamburg (rund 8.600) erlangt worden.
Die meisten Befreiungen gab es in Hamburg – Nord, gefolgt von Wandsbek und Altona. Das geringste Interesse daran gibt es bislang in Bergedorf.
Verstöße gegen das Hundegesetz
Im Zeitraum vom 01. Januar bis 18. Juni dieses Jahres haben die Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes 101 Vorfälle registriert, die zu Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter geführt haben.
In 26 Fällen haben die Bezirke Bußgeldbescheide erlassen, viermal wurden Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen und in drei Fällen erfolgten Verwarnungen ohne Verwarngeld. 59 Verfahren sind derzeit noch offen, neun weitere eingestellt worden.
Die meisten Bußgeldbescheide erfolgten aufgrund des unberechtigten Führens eines Hundes ohne Leine. Hierbei werden je nach Umständen des Falles Bußgelder von 30 bis 500 Euro fällig. Geahndet wurden unter anderem aber auch Verstöße wegen des Führens von Hunden mit Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen (50 bis 600 Euro Bußgeld).
Population der Hunde in Hamburg
Erstmalig sind mit Einführung des Hunderegisters auch gesicherte Aussagen über die Häuffigkeit von Hunderassen in Hamburg möglich. Eine im April durchgeführte Auswertung hat ergeben, dass die meisten Hunde Mischlinge (ca. 35 Prozent) sind. Von den zusammen 65 Prozent Rassehunden kommen am häufigsten Labrador Retriever, Jack Russel Terrier, Dackel, Golden Retriever, West Highland White Terrier, Deutscher Schäferhund, Pudel, Yorkshire Terrier und English Cocker Spaniel vor.
Beißvorfälle
Die Anzahl der Beißvorfälle mit Hunden in Hamburg ist seit in Kraft treten des Hundegesetzes im April vergangenen erfreulicherweise Jahres rückläufig.
Dies gilt insbesondere für Vorfälle mit Rottweilern, denn nach Aufnahme dieser Rasse und deren Mischlinge in die Kategorie "widerlegbar gefährlich" sind die Beißvorfälle hier sogar um rund 70 Prozent zurückgegangen.
Die Gesamtzahl der Beißvorfälle, bei denen Menschen und Hunde verletzt oder in Einzelfällen Hunde getötet worden sind, verringerte sich von 451 im Jahr 2005 um 67 auf 384 Vorfälle im Jahr 2006. Die meisten Beißvorfälle wurden bei Mischlingen registriert, gefolgt von Schäferhunden bzw. Schäferhundmischlingen, Terriern, Boxern, Golden Retrievern und Rottweilern.
Informationen zum Hundegesetz
Alles Wissenswerte über das Hundegesetz, Anmeldung und Gebühren, die Regelungen für gefährliche Hunde, Anträge und Formulare sowie Merkblätter für Hundehalter sind im Internet zu finden.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein Verzeichnis mit allen Hundeauslaufzonen in den Hamburger Bezirken erstellt, was in Kürze auch in aktualisierter Form erscheinen wird. Darin sind auch Hinweise zu den Freilaufflächen enthalten. Die Broschüre ist im Internet zu finden.
Beim Zentralen Hunderegister kann man seinen Hund anmelden in den Kundenzentren und Verbraucherschutzämtern der Bezirke, bei anerkannten Sachverständigen sowie über das Internet.
06.07.07, Abendblatt
Hundegesetz 34 500 Halter haben ihre Vierbeiner bislang registrieren lassen
4500 Hunde noch nicht angemeldet
Bezirksämter setzen letzte Frist. Dann drohen Bußgelder von bis zu 300 Euro. Verstöße gegen Leinenpflicht.
Von Ulrich Gaßdorf
101 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen das Hamburger Hundegesetz sind von Mitarbeitern des Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 18. Juni registriert worden.
In 26 Fällen haben die Bezirke inzwischen Bußgeldbescheide erlassen - in den meisten Fällen wegen Verstößen gegen die allgemeine Anleinpflicht.
Es wird jeweils ein Bußgeld von bis zu 500 Euro fällig. Das gab Gesundheits-Staatsrat Dietrich Wersich (CDU) bei der Vorstellung der "Zwischenbilanz zum Hamburger Hundegesetz" bekannt: "Der BOD hat zunächst auf Information statt Bußgelder gesetzt.
Wir rechnen im Laufe des Jahres aber mit einem Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren", so Wersich.
Seit dem 1. Januar gilt der allgemeine Leinenzwang und die Pflicht zur Anmeldung beim neuen zentralen Hunderegister. 34 500 Hamburger Hundehalter haben ihre Vierbeiner bislang bei diesem Register angemeldet.
Doch immer noch fehlen 4500 Hunde. Die Halter sollen jetzt von den Bezirksämtern angeschrieben werden und erhalten eine letzte Frist, um ihre Tiere zu registrieren. Danach drohen Bußgelder von bis zu 300 Euro.
Unterdessen haben rund 8600 Hundehalter mit ihren Vierbeinern erfolgreich eine Gehorsamsprüfung vor einem der mittlerweile 225 Sachverständigen abgelegt.
Diese Hunde sind jetzt vom allgemeinen Leinenzwang befreit und dürfen auf speziellen Freilaufflächen für gehorsamgeprüfte Hunde ohne Leine laufen:
Die Bezirke Nord (außer Barmbek-Uhlenhorst), Wandsbek und Harburg haben inzwischen alle Wege, Pfade und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen freigegeben.
Auch die Bezirke Altona, Mitte und Eimsbüttel haben bereits einige Flächen freigegeben.
Nur der Bezirk Bergedorf ist dieser "Verpflichtung" laut Staatsrat Wersich bisher noch nicht nachgekommen.
Die Zahl der Hundeauslaufzonen, auf denen auch Hunde ohne Befreiung von der Anleinpflicht frei laufen dürfen, ist von 86 (im Jahr 2006) auf inzwischen 113 gestiegen.
Erfreulich ist auch die rückläufige Entwicklung der registrierten Hundebisse seit Inkrafttreten des Hundegesetzes im April vergangenen Jahres:
Diese sanken von 451 im Jahr 2005 auf 384 im vergangenen Jahr.
Weitere Informationen zum Hundegesetz im Internet unter www.hundegesetz. hamburg.de. Anmeldungen beim zentralen Hunderegister sind online unter www.gateway.hamburg.de möglich.
06.07.2007, WELT
Behördenbilanz: Hamburgs Hunde beißen seltener zu
Die Vorstellung, den geliebten Vierbeiner stets an der Leine führen zu müssen, löste bei vielen Hamburger Hundebesitzern mit Einführung des neuen Hundegesetzes Empörung aus.
Ein halbes Jahr nach Ablauf der Übergangsfristen zog die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nun eine erste Bilanz. Und die fiel positiv aus:
So zeigen die Zahlen, die die Behörde gestern präsentierte, dass der Großteil der Hundehalter der Aufforderung, ihr Tier im zentralen Hunderegister zu melden, nachgekommen ist. Rund 34 500 wurden mittlerweile gezählt.
Nach dem Abgleich mit der Hundesteuerstelle zeigt sich, dass dort aktuell rund 39 000 Hunde gemeldet sind. Hundehalter, die ihren Hund zwar steuerlich gemeldet, nicht aber im Register eingetragen haben, sollen demnächst schriftlich ermahnt werden.
Darüber hinaus ist die Zahl der Beißvorfälle seit Einführung des neuen Gesetzespaketes rückläufig. Dies gilt vor allem für Rottweilerhunde, denn nach Aufnahme der Rasse sowie deren Mischlinge in die Kategorie "widerlegbar gefährlich" sind die Attacken um 70 Prozent zurückgegangen.
Die Gesamtzahl der Überfälle, bei denen Menschen von Hunden und auch Hunde untereinander gebissen wurden, verringerte sich von 451 im Jahr 2005 auf 384 Unfälle im Jahr 2006.
Staatsrat Dietrich Wersich zeigte sich zufrieden mit der Umsetzung des Gesetzes: "Die befürchtete Flut von Ordnungswidrigkeiten ist ausgeblieben, auch dank der vernünftigen Hundehalter."
Im Zeitraum von Januar bis Juni 2007 zählten die Mitarbeiter des bezirklichen Ordnungsdienstes 101 Fälle von Ordnungswidrigkeiten. ee
06.07.2007, MOPO
4500 Kläffer bellen schwarz
RENATE PINZKE
Leinenzwang, Chip-Pflicht und Hunderegister - ein halbes Jahr nach Ablauf aller Übergangsfristen zum neuen Hundegesetz rückt die Stadt nun allen auf die Pelle, die ihren Hund noch nicht gemeldet haben.
Von den 39000 steuerlich gemeldeten Hunden sind immer noch 4500 nicht im Register aufgetaucht. Die säumigen Herrchen bekommen in nächster Zeit eine Mahnung, dann einen Bußgeldbescheid von mindestens 50 Euro. Insgesamt zog die Gesundheitsbehörde aber grundsätzlich eine positive Bilanz:
Beißvorfälle: Die Hundeangriffe sind von 451 im Jahr 2005 auf 384 im vergangenen Jahr gesunken. Beißattacken auf Menschen sind um 20 Prozent gesunken. ½ Befreiung von der Anleinpflicht: Gut ein Viertel der Hundebesitzer (8600) befreiten sich per Gehorsamsprüfung von der Anleinpflicht.
Verstöße: Von Januar bis Mitte Juni verzeichnete der Ordnungsdienst 101 Verstöße gegen das Hundegesetz. In 26 Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen, 59 Verfahren sind derzeit noch offen. Die meisten Bußgeldbescheide hagelten, weil die Besitzer ihren Hund unangeleint spazieren führten.
Population: 35 Prozent der Hunde in der Hansestadt sind Mischlinge. Unter den Rassehunden kommen am häufigsten Labrador Retriever, Jack Russell Terrier, Dackel und Golden Retriever vor.
06.07.2007, Abendblatt
Hundegesetz 34 500 Halter haben ihre Vierbeiner bislang registrieren lassen
4500 Hunde noch nicht angemeldet
Bezirksämter setzen letzte Frist. Dann drohen Bußgelder von bis zu 300 Euro. Verstöße gegen Leinenpflicht.
Von Ulrich Gaßdorf
101 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen das Hamburger Hundegesetz sind von Mitarbeitern des Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 18. Juni registriert worden.
In 26 Fällen haben die Bezirke inzwischen Bußgeldbescheide erlassen - in den meisten Fällen wegen Verstößen gegen die allgemeine Anleinpflicht.
Es wird jeweils ein Bußgeld von bis zu 500 Euro fällig. Das gab Gesundheits-Staatsrat Dietrich Wersich (CDU) bei der Vorstellung der "Zwischenbilanz zum Hamburger Hundegesetz" bekannt:
"Der BOD hat zunächst auf Information statt Bußgelder gesetzt. Wir rechnen im Laufe des Jahres aber mit einem Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren", so Wersich.
Seit dem 1. Januar gilt der allgemeine Leinenzwang und die Pflicht zur Anmeldung beim neuen zentralen Hunderegister. 34 500 Hamburger Hundehalter haben ihre Vierbeiner bislang bei diesem Register angemeldet.
Doch immer noch fehlen 4500 Hunde. Die Halter sollen jetzt von den Bezirksämtern angeschrieben werden und erhalten eine letzte Frist, um ihre Tiere zu registrieren. Danach drohen Bußgelder von bis zu 300 Euro.
Unterdessen haben rund 8600 Hundehalter mit ihren Vierbeinern erfolgreich eine Gehorsamsprüfung vor einem der mittlerweile 225 Sachverständigen abgelegt. Diese Hunde sind jetzt vom allgemeinen Leinenzwang befreit und dürfen auf speziellen Freilaufflächen für gehorsamgeprüfte Hunde ohne Leine laufen:
Die Bezirke Nord (außer Barmbek-Uhlenhorst), Wandsbek und Harburg haben inzwischen alle Wege, Pfade und Rasenflächen in Grün- und Erholungsanlagen freigegeben.
Auch die Bezirke Altona, Mitte und Eimsbüttel haben bereits einige Flächen freigegeben. Nur der Bezirk Bergedorf ist dieser "Verpflichtung" laut Staatsrat Wersich bisher noch nicht nachgekommen.
Die Zahl der Hundeauslaufzonen, auf denen auch Hunde ohne Befreiung von der Anleinpflicht frei laufen dürfen, ist von 86 (im Jahr 2006) auf inzwischen 113 gestiegen.
Erfreulich ist auch die rückläufige Entwicklung der registrierten Hundebisse seit Inkrafttreten des Hundegesetzes im April vergangenen Jahres:
Diese sanken von 451 im Jahr 2005 auf 384 im vergangenen Jahr.
Weitere Informationen zum Hundegesetz im Internet unter www.hundegesetz. hamburg.de. Anmeldungen beim zentralen Hunderegister sind online unter www.gateway.ham burg.de möglich.
6. Juli 2007, WELT
Von Eva Eusterhus
Behördenbilanz: Hamburgs Hunde beißen seltener zu
Die Vorstellung, den geliebten Vierbeiner stets an der Leine führen zu müssen, löste bei vielen Hamburger Hundebesitzern mit Einführung des neuen Hundegesetzes Empörung aus.
Ein halbes Jahr nach Ablauf der Übergangsfristen zog die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nun eine erste Bilanz. Und die fiel positiv aus: So zeigen die Zahlen, die die Behörde gestern präsentierte, dass der Großteil der Hundehalter der Aufforderung, ihr Tier im zentralen Hunderegister zu melden, nachgekommen ist.
Rund 34 500 wurden mittlerweile gezählt. Nach dem Abgleich mit der Hundesteuerstelle zeigt sich, dass dort aktuell rund 39 000 Hunde gemeldet sind. Hundehalter, die ihren Hund zwar steuerlich gemeldet, nicht aber im Register eingetragen haben, sollen demnächst schriftlich ermahnt werden.
Darüber hinaus ist die Zahl der Beißvorfälle seit Einführung des neuen Gesetzespaketes rückläufig. Dies gilt vor allem für Rottweilerhunde, denn nach Aufnahme der Rasse sowie deren Mischlinge in die Kategorie "widerlegbar gefährlich" sind die Attacken um 70 Prozent zurückgegangen.
Die Gesamtzahl der Überfälle, bei denen Menschen von Hunden und auch Hunde untereinander gebissen wurden, verringerte sich von 451 im Jahr 2005 auf 384 Unfälle im Jahr 2006.
Staatsrat Dietrich Wersich zeigte sich zufrieden mit der Umsetzung des Gesetzes: "Die befürchtete Flut von Ordnungswidrigkeiten ist ausgeblieben, auch dank der vernünftigen Hundehalter." Im Zeitraum von Januar bis Juni 2007 zählten die Mitarbeiter des bezirklichen Ordnungsdienstes 101 Fälle von Ordnungswidrigkeiten. ee
06.07.07, BILD
Auf immer mehr Grünflächen fällt der Leinenzwang
Wuff, wir sind wieder frei
Von Kristin Breuer
City – Hamburgs Hunde haben wieder freien Auslauf! Jedenfalls, wenn ihre Halter über einen Hundeführerschein verfügen.
Für sie haben sich seit dem Frühjahr 2005 die Freilaufflächen fast verdoppelt, von 103 auf 200 Hektar. Wurden im Jahr 2000 lediglich 17 spezielle Freilaufflächen für Bello & Co. ausgewiesen, sind es jetzt 113, fast sieben Mal so viele. Das ist das Ergebnis einer ersten Bilanz des seit dem 1. Januar 2007 geltenden Hundegesetzes.
Auch sonst ist der Senat zufrieden mit der Umsetzung. Staatsrat Dietrich Wersich (CDU): „Das Gesetz bietet den Bürgern mehr Sicherheit, den Hundehaltern mehr Verlässlichkeit.“ Auch der Senat kann mit den 39 000 Hundehaltern Hamburgs zufrieden sein, immerhin 34 500 haben ihren Hund registrieren lassen. Alle übrigen erreicht in diesen Tagen ein Schreiben mit einer entsprechenden Aufforderung. „Wer darauf nicht reagiert, muss mit einem Bußgeld rechnen“, so Wersich.
Grundsätzlich ist die Zahl der Verstöße gegen das Gesetz gering. Bislang wurden 101 Vorfälle gemeldet, die zu Strafen geführt haben. Leinenzwang und Maulkorbpflicht haben vor allem aber auch dazu geführt, dass Hamburgs Hunde deutlich weniger zubeißen. Die Zahl der Vorfälle ist seit 2005 um 14,9 Prozent zurückgegangen.
Ärger gibt es jetzt um die von der Stadt ausgeteilten Gassi-Beutel, die oft gut gefüllt einfach liegen gelassen statt zum Mülleiner gebracht werden. Stadtreinigungschef Rüdiger Siechau droht, die Ausgabe der Beutel, einzustellen: „Viele Hundehalter haben noch nicht begriffen, dass die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ein Ärgernis sind. Wenn dann Angebote wie die Gassi-Beutel, die letztlich von der großen Mehrheit der Nicht-Hundehalter finanziert werden, missbraucht werden, wird es Zeit, über den Sinn dieser Ausgaben nachzudenken.“
Skizze: In Harburg, Nord und Wandsbek sind alle Wege, Rasen- und Parkflächen für Hunde mit Gehorsamsprüfung grundsätzlich frei. In Altona, Mitte und Eimsbüttel gibt es eigens ausgewiesene Flächen, Bergedorf hat sich noch auf keine Regelung festgelegt.
Diagramm: Die meisten Hunde in Hamburg sind Mischlinge, von den 65 % Rassehunden sind Labradore am beliebtesten. 11 870 Mischlinge, 1 881 Labrador Retriever, 1 310 Jack Russell Terrier, 1 295 Dackel, 1 288 Golden Retriever, 1 288 West Highland White Terrier, 851 Deutscher Schäferhund, 719 Pudel, 719 Yorkshire Terrier, 493 English Cocker Spaniel, 12 154 Andere Rassen.
Quelle: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
