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Verfassungsschutz - Frühwarnsystem der Demokratie

Aufgaben des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz ist ein Inlandsnachrichtendienst, der nach seiner gesetzlichen Aufgabenstellung vor allem dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie der Sicherheit des Bundes und der Länder dient.

Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sammelt mit offenen oder nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen über Bestrebungen, die sich gegen diese Schutzgüter richten, Titelseite einer Ausgabe des Grundgesetzes mit der Aufschrift "Grundgesetz" wertet seine Erkenntnisse aus und informiert den Senat und andere staatliche Stellen über entsprechende Gefahren.

Personenzusammenhänge, die der Verfassungsschutz beobachtet, werden als extremistisch bezeichnet. Dieser Begriff wird auch in der öffentlichen Darstellung und Diskussion verwendet.

Aufgrund seiner Aufgabenstellung wird der Verfassungsschutz mitunter als "Frühwarnsystem" der Demokratie bezeichnet.

In Deutschland hat der Verfassungsschutz zwar keine polizeilichen Befugnisse, er darf seine Erkenntnisse aber insbesondere mit dem "Staatsschutz" der Polizei austauschen.