Der Weg zum Hundeführerschein
28.12.2006, Abendblatt
Vorschrift So bekommen Sie die Befreiung von der Leinenpflicht
Der Weg zum Hundeführerschein
Wer seinen Hund in der Stadt frei laufen lassen möchte, muss mit seinem Tier eine "Gehorsamsprüfung" machen.
Von Andreas Schmidt
Hausbruch - Renate Klintworth (49) aus Neu Wulmstorf und Stefanie Heerde (37) aus Neugraben haben ihn schon: den begehrten gelben Ausweis mit der Aufschrift "Befreiung nach Ý 9 Abs. 1 HundeG".
Dahinter verbirgt sich das Hundegesetz, das in Hamburg am 1. April in Kraft getreten ist.
Hinter Paragraf 9, Absatz 1 verbirgt sich, wie viele Hundebesitzer zuerst vermuteten, kein Aprilscherz, sondern eine für die meisten Hunde und Halter traurige Wahrheit:
Hunde auf Hamburger Gebiet gehören ab 1. Januar 2007 an die Leine. Es sei denn, Herrchen und Frauchen haben eine "Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht".
Die bekommt der Hundehalter, wenn er mit seinem Vierbeiner eine "Gehorsamsprüfung" ablegt.
Damit erwirbt er den sogenannten "Hundeführerschein" - der jeweils nur für einen Halter, also nicht für eine ganze Familie, gilt.
Ausnahmen gelten für alte und kranke Hunde, die aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung ablegen können.
Hier können Herrchen und Frauchen beim zuständigen Verbraucherschutzamt ein tierärztliche Attest vorlegen.
Auch im Hamburger Süden erwerben jetzt immer mehr Hundehalter den begehrten "Hundeführerschein", denn wer will schon 25 bis 35 Euro Strafe zahlen, wenn er wie bisher mit seinem Hund ohne Leine Gassi geht.
So gibt es im Bezirk Harburg drei "anerkannte Sachverständige für die Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz":
Bernd Grabau (Telefon: 040 / 796 88 542), Tanja Passarge (Telefon: 040 / 701 26 33) und Erwin Sterzl (Telefon: 0172 / 97 19 202).
Im Landkreis Harburg sind zehn Sachverständige zur "Hundeführerschein"-Prüfung zugelassen, im Landkreis Stade fünf und in Lüneburg einer.
Die Prüfer sind unter www.hundegesetz.hamburg.de aufgelistet, und zwar unter der Rubrik "Merkblätter".
Alle Prüfungen müssen in Hamburg stattfinden, auch wenn die Sachverständigen außerhalb Hamburgs wohnen.
Bevor Herrchen und Frauchen mit ihrem Vierbeiner zum Prüfer gehen, muss das Tier beim Zentralen Hunderegister angemeldet werden (im Internet für zehn Euro unter www.gateway.hamburg.de).
Zudem müssen eine Bescheinigung über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, die Mikrochip-Nummer des Hundes (Impfausweis) und der Personalausweis vorgelegt werden.
"Bei der Anmeldung zum Hunderegister wird die steuerliche Anmeldung automatisch mit erledigt", heißt es bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Die Prüfer nehmen etwa 26 bis 50 Euro pro Prüfling, hinzu kommen jeweils 9 Euro Gebühren. Ab dem dritten Familienmitglied entstehen keine Kosten.
Nach so viel Formularkram müssen Hunde und Herrchen dann auch noch richtig etwas tun, um an den begehrten "Führerschein" heranzukommen.
Hundetrainer Bernd Grabau (50, Hundeschule am Wulmsberg, Hausbruch) fährt mit seinen Prüflingen in den Harburger Stadtpark:
"Dort gibt es genügend Außenreize und ich kann mir ein Bild darüber machen, wie die Hunde auf Jogger, Walker, Passanten, andere angeleinte und freilaufende Hunde, Radfahrer, Kinderwagen und kleine Kinder reagieren."
Vier "Gehorsamsübungen" müssen die Hunde absolvieren:
1. Sie müssen an lockerer Leine gehen, wobei in der Rechtsverordnung steht, dass der Hund "nicht permanent an der Leine ziehen darf".
2. Der an- und abgeleinte Hund muss zwei der drei Kommandos "Sitz!", "Platz!" oder "Steh!" beherrschen.
3. Der Hund muss angeleint das Kommando "Bleib!" beherrschen: Er liegt, sitzt oder steht, und der Hundehalter entfernt sich für mindestens zwei Minuten, "bleibt aber in Sichtweite". Die Rechtsverordnung: "Bis dahin muss der Hund in der Position verbleiben."
4. Und schließlich muss der Hund auf Ruf kommen, wenn er "mindestens zehn Meter entfernt ist". Die Rechtsverordnung: "Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen."
Gut für Halter und Hund: "Der Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Es sind Hör- sowie Sichtzeichen erlaubt." Will sagen: Herrchen und Frauchen können mit Leckerlis arbeiten!
Vorschrift So bekommen Sie die Befreiung von der Leinenpflicht
Der Weg zum Hundeführerschein
Nicht bestanden hat ein Halter laut Rechtsverordnung, "der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen rücksichtslos verhält."
Nicht bestanden hat ein Hund, "der Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift, der Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder der sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt."
Der Hundehalter kann die Prüfung laut Behördenangaben "so oft er möchte wiederholen" - nicht bestandene Prüfungen werden nicht gemeldet!
"Ziel des Hundegesetzes ist es, dass gefährliche Hunde an die Leine kommen", sagt Hundetrainer Bernd Grabau.
"Deswegen beobachte ich das Wesen des Hundes, also wie sozial verträglich er ist und wie er mit seiner Umwelt klarkommt, die Bindung zwischen Hund und Herrchen und den Gehorsam des Tieres."
